Cannabis im Verkehr - Rechtsanwalt klärt auf

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Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabis-Gesetz erlaubt erwachsenen Personen in Deutschland den legalen Konsum von Cannabis, führt jedoch im Straßenverkehr zu klaren Regelungen und Konsequenzen bei Verstößen. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Alkohol liegt bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille, während für Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt wurde. Verstöße gegen die Vorschriften können zu Geldstrafen, Fahrverboten oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, insbesondere bei gefährdender Trunkenheit im Verkehr. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist der Konsum beim Fahren gänzlich untersagt. Mischkonsum mit Alkohol hat strengere Sanktionen zur Folge. Bei Verkehrskontrollen wird empfohlen, kooperativ zu sein, jedoch nicht zuzugeben, Cannabis konsumiert zu haben. Die Polizei kann verschiedene Drogentests anwenden, wobei ein Bluttest bei Verdacht auf Drogenkonsum angeordnet werden kann. Bei einer Anklage sollte umgehend ein spezialisierter Verkehrsanwalt konsultiert werden, um rechtliche Unterstützung zu erhalten und mögliche Strafen zu minimieren.

Das  Cannabis- Gesetz, was am 01. April. 2024 in Kraft getreten ist, erlaubt Erwachsenen in  Deutschland den legalen Konsum von Cannabis. Trotz der Legalisierung gelten im Straßenverkehr jedoch gewissen Vorschriften, an die man sich halten muss.


Worauf müssen Sie achten? Wo sind die Grenzen und was passiert, wenn diese überschritten werden?

Wer aufgrund Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln - unter die auch Cannabis fällt- ein Fahrzeug im fahruntüchtigem Zustand führt kann sich nach §316 StGB der Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Dies kann eine Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zur Folge haben.

Bei Alkohol liegt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Blutalkoholgehalt (BAK) vor. Zwar können schon bei 0,5 bis 0,09 Promille BAK Geldbußen und Fahrverbote verhängt werden jedoch nur dann, wenn der Fahrer wegen der Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit begeht. Erst bei 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und macht sich beim führen eines Fahrzeugs in solch einem Zustand strafbar.

Bei Cannabis Konsum am Steuer gibt es seit dem 5. Juli. 2024 einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum.

Regeln und Konsequenzen für Rauschfahrer

Beim Verstoß gegen bestimmte Vorschriften des Konsums, beim führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr, gibt es unterschiedliche Sanktionen, die vom Grad der Trunkenheit bzw. des Konsums als auch vom Grad des Schadens im Verkehr abhängen. Die härte der Sanktion kann auch davon abhängen, wie oft man schon ähnliche Verstöße zu verantworten hatte.

Der Konsum ist bei Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren, genau wie beim Alkoholkonsum gänzlich untersagt. Der Grenzwert bei Cannabis liegt jedoch bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Überschreitet man diesen, gilt dies als eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 1a StVG), die Bußgelder und/oder Strafen mit sich ziehen kann. Es können Bußgeldstrafen ab 500 Euro, Punkte in der Verkehrssünderkartei oder Fahrverbote verhängt werden. Diese sind allerdings unter anderem abhängig davon, wie oft man (schon) gegen das Gebot verstoßen hat. Bei mehrfachem Verstoß erhöhen sich das Bußgeld sowie die Dauer des Fahrverbots und die Anzahl der Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Wer aber aufgrund des Cannabiskonsums gänzlich nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, handelt nicht nur Ordnungswidrig, sondern begeht eine Straftat wegen „Trunkenheit im Verkehr“ nach §316 StGB. Gefährdet man zudem bei der Drogenfahrt andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert kann man zusätzlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) verurteilt werden. Bei Begehung solcher  Straftaten folgt nicht nur ein schlichtes Fahrverbot was nach einigen Monaten verstreicht und bei dem der Fahrer nach der Strafe seinen Führerschein automatisch und ohne weitere Maßnahmen wieder erhält, sondern ein gänzlicher Entzug der Fahrerlaubnis, welche erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die sogar bei Ersttätern schon bei c.a. 12 Monaten liegen kann  und anschließender entsprechender Neubeantragung wieder erlangt werden darf. Die Fahrerlaubnis wird aber nicht direkt mit der Neubeantragung wiedererteilt und ist oft mit einer neuen Fahrprüfung oder einer Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden. Die Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (MPU) dient als Nachweis dazu, dass der Betroffene wieder zum führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Im Extremfall kann die Fahrerlaubnis Lebenslang entzogen werden.


Konsequenzen beim Mischkonsum mit Alkohol 

Werden mehrere psychoaktive Substanzen in einem kurzen Zeitfenster konsumiert kann sich ihre Wirkung überlagern. Dieser sogenannte Mischkonsum kann die Wirkung verstärken, was in den meisten Fällen zu vielen Risiken , vor allem im Straßenverkehr führen kann.

Wer beim führen eines Kraftfahrzeuges in den Genuss von Cannabis und Alkohol gleichzeitig kommt, muss mit strengeren Maßnahmen rechnen, wenn er erwischt wird. Es drohen statt Bußgeldstrafen ab nur 500 Euro, Strafen ab 1000 Euro zusätzlich zu einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in der Verkehrssünderkartei.

Ob die Trunkenheitsfahrt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Fahrers, oder fahrlässig begangen wurde, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle. Auch eine fahrlässige Rauschfahrt kann strafrechtlich verfolgt werden.


Verhalten bei einer Verkehrskontrolle

Wenn Sie trotzdem in eine Situation geraten sollten, in der Sie beim fahren von der Polizei kontrolliert werden, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, kooperativ sein und Höflichkeit zeigen! Aggressives und unkooperatives Verhalten, kann dazu führen, dass in den Beamten weiteres Misstrauen geweckt wird und diese dadurch veranlasst werden genauer hinzusehen. Außerdem kann aufrührerisches Verhalten auch zu zusätzlichen Problemen führen.

Sie müssen nicht zugeben, dass Sie Cannabis konsumiert haben. Denken Sie daran: Es gilt die Unschuldsvermutung, was heißt, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Eine Aussage ihrerseits würde in diesem Fall nur  dazu dienen Sie zu belasten, was wir vermeiden möchten. Im besten Fall beantworten Sie im Gespräch mit den Beamten alle notwendigen Informationen, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und Fragen nach den Fahrzeugpapieren. Achten Sie dennoch darauf alle Fragen so knapp wie möglich aber Wahrheitsgemäß zu beantworten. So vermeiden Sie es unnötige Informationen preiszugeben, die zu weiteren Untersuchungen führen könnten. Bei der Polizeikontrolle kann zunächst ein (freiwilliger) Drogentest vorgeschlagen werden, Sie haben allerdings das Recht diesen abzulehnen. Auch verweigern können Sie, eine Untersuchung ihres Fahrzeuges durch die Beamten, wenn diese keinen triftigen Grund dazu haben und nennen. Wenn ein Bluttest jedoch von Ihnen abgelehnt wird, kann die Polizei hingegen einen verpflichtenden Bluttest anordnen, der keinem richterlichen Anordnung bedarf, wenn bestimmte Tatsachen eine Straftat begründen (§81a Abs. 2 Satz 2 StPO). Der Bluttest kann nur von einem approbierten Arzt erfolgen und aufgrund dessen dürften Beamte Sie dazu auf die Dienstelle oder zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus mitnehmen.


Wie testet die Polizei auf THC 

Die Polizei kann verschieden Drogentests anwenden, um den Drogenkonsum nachzuweisen. Einige Tests liefern innerhalb von ein paar Minuten ein Ergebnis, während andere einen aufwendigeren Prozess darstellen.


Schnelltests

Eine bekannte polizeiliche Methode ist der „Speicheltest“, der innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis liefert. Bei diesem Drogenschnelltest wird mittels Speichel das Vorhandensein illegaler Substanzen im Körper geprüft. Die Polizei ordnet hier den Beschuldigten an, einen Teststreifen mit seinem Speichel anzufeuchten, damit der Konsum nachgewiesen werden kann. Die Verfärbung zeigt sich innerhalb von 5 bis 15 Minuten und verifiziert das Vorhandensein von Drogen im Körper. Damit der Speicheltest Drogen erkennen kann, muss die Substanz jedoch zu 20 bis 300 Nanogramm im Speichel enthalten sein. Nicht nur Cannabis kann als Droge mithilfe eines Speicheltest nachgewiesen werden, sondern auch andere Drogen, wie Kokain oder bestimmte Opiate und Amphetamine .

Der Speicheltest ist allerdings nicht der einzige Schnelltest, mit dem der Drogenkonsum schnell und anhand Körperflüssigkeiten nachgewiesen werden kann. Da dieser nur kürzlich konsumierte Substanzen detektiert, ist in der Regel der Urintest auch sehr beliebt. Dieser wird am häufigsten eingesetzt, da THC im Urin deutlich länger nachgewiesen werden kann als in den Schleimhäuten.  Das THC lässt sich selbst bei nur einmaligem Konsum noch nach 24 bis 36 Stunden im Urin nachweisen.

Eine Verweigerung dieser Schnelltests ist möglich, weil diese Grundsätzlich nicht verpflichtend sind.  Als Reaktion der Verweigerung des freiwilligen Drogentests, kann jedoch vom Beamten ein verpflichtender Bluttest angeordnet werden.

Bluttest

Bluttests haben nicht nur eine Funktion im Allgemeinmedizinischen Bereich, sondern spielen auch als Drogentests bei der Polizei und sogar als Abstinenznachweis einer MPU eine Rolle. Anders als bei den obigen Schnelltests, liefern Bluttests langsamere Ergebnisse und sind aufwendiger, allerdings weisen Bluttests aber nicht nur wie bei den Schnelltests das Vorhandensein einer Substanz vor, sondern ermitteln auch welche Substanz konsumiert worden ist und in welcher Konzentration. Bluttests sind als einzige Beweismittel vor Gericht zulässig, während die übrigen Schnelltests nicht zugelassen werden. Die Vornahme eines Bluttest ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

Der Bluttest kann nicht sofort angeordnet werden sondern erst, wenn der Beschuldigte bei der Kontrolle einen Vortest verweigert oder die Ergebnisse dieses, Werte anzeigt, die eine Straftat indizieren  bzw. einen Verdacht auf diesen begründen. Nach §81a Abs. 2 Satz 2 StPO ist eine Anordnung auch ohne Richterlichen Beschluss gestattet, wenn der Betroffene den begründeten Verdacht erweckt eine Verkehrsstraftat unter Alkohol- und Drogeneinfluss begangen zu haben.

Ein Bluttest ist im Gegensatz zu einem Schnelltest ein Invasiver Eingriff, der nur von approbierten Ärzten und nur im Labor durchgeführt werden kann. Dafür kann ein verdächtiger Kraftfahrer also zum nächstliegenden Arzt, ins Krankenhaus oder auf die Dienststelle gebracht werden.


Was tun bei einer Anklage?

In diesem Fall kommt Ihnen das Schweigen zu Gute, da der Vorwurf einer Straftat eine ernste Angelegenheit ist, bei der hohe Strafen sowie der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Bei einer Anklage wegen Alkohol, Cannabis und anderen Drogen am Steuer sollten Sie sich jedenfalls umgehend an einen kompetenten Verkehrsanwalt wenden. Der Verkehrsanwalt hilft Ihnen dabei, dass der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr fallengelassen wird bzw. , dass das Verfahren eingestellt wird. Selbst wenn das in Ihrem Fall nicht möglich ist, Sie aus der Strafbarkeit herauszuholen, sorgt der Anwalt dafür die Strafen und Sanktionen auf das mildeste abzusenken.


Wir, die auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner verfügen über langjährige und fundierte Expertise im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Wir unterstützen Sie bei jeglichen Vorwürfen von Verkehrsstraftaten und erzielen für Sie optimale Ergebnisse.


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