Fahrerflucht erklärt vom Verkehrsanwalt - Strafen & Verhalten

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Rechtsgrundlagen, Strafen und Perspektiven

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als "Fahrerflucht" bekannt, ist eine Straftat, die nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch erhebliche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den rechtlichen Aspekten dieser Deliktsform befassen, dabei aufzeigen, wann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorliegt, welche Strafen drohen, interessante Urteile beleuchten und einen Blick auf die mögliche Umwandlung der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit werfen.

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1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Wann liegt das vor?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 StGB in Deutschland strafbar. Es tritt ein, wenn ein Unfallbeteiligter sich nach einem Verkehrsunfall vom Ort des Geschehens entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dies umfasst die Angabe des Namens und der Anschrift sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs. Der Tatbestand setzt voraus, dass der Unfallbeteiligte Kenntnis von dem Unfall hat oder haben müsste.

2. Strafen bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Die strafrechtlichen Konsequenzen für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind erheblich. Gemäß § 142 Abs. 1 StGB kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Bei einer schweren Verletzung oder dem Tod des Unfallopfers erhöht sich die Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Neuerteilung.

3. Interessante Urteile zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort

In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche interessante Urteile zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Ein besonders bemerkenswerter Fall ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Februar 2018 (Az. 4 StR 399/17), in dem die Abgrenzung zwischen bewusstem Verlassen des Unfallorts und einem bloßen Verstellen des Fahrzeugs im Fokus stand. Solche Urteile verdeutlichen die feinen Nuancen und die Wichtigkeit einer fundierten juristischen Verteidigung.

4. Die Rolle eines Fachanwalts für Verkehrsrecht

Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort dringend anzuraten. Ein erfahrener Anwalt kann eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, Beweise analysieren und gegebenenfalls entlastende Umstände geltend machen. Dies kann dazu beitragen, die Strafe zu mildern oder sogar einen Freispruch zu erwirken.

5. Ordnungswidrigkeit statt Straftat?

Es wird diskutiert, ob das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Dieser Ansatz würde darauf abzielen, weniger schwere Fälle von Fahrerflucht von vornherein als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und somit die strafrechtliche Verfolgung zu entlasten. Eine solche Entwicklung könnte sich auf die Strafpraxis und die Rechte der Betroffenen erheblich auswirken.

Fazit:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine ernsthafte Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die strafrechtlichen Sanktionen sind beträchtlich, und die individuellen Umstände des Falles können die Höhe der Strafe beeinflussen. 

Die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dabei entscheidend, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten und mögliche Konsequenzen zu minimieren. Die Diskussion über die mögliche Umwandlung der Straftat in eine Ordnungswidrigkeit wirft zudem interessante Fragen zur Zukunft der rechtlichen Bewertung von Fahrerflucht auf.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

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