Cannabis vor dem Autofahren - strafbar auch mit Rezept?
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Der Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr führen häufig zu rechtlichen Konflikten. Insbesondere bei Patienten, die Cannabis ärztlich verordnet bekommen haben, stellt sich die Frage: Wann ist das Führen eines Fahrzeugs trotz THC im Blut erlaubt?
1. Gesetzliche Regelungen zu THC im Straßenverkehr
Laut § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt ordnungswidrig, wer ein Fahrzeug führt und dabei eine gewisse Menge THC im Blutserum aufweist. Seit August 2023 liegt der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, drohen:
- Bußgeld von mindestens 500 Euro,
- ein Monat Fahrverbot sowie
- zwei Punkte in Flensburg.
2. Ausnahmen für Patienten mit medizinischer Verordnung
Für Personen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verordnung konsumieren, gelten Ausnahmen:
- Gemäß § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn das Betäubungsmittel bestimmungsgemäß eingenommen wurde.
- Entscheidend ist jedoch, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Wichtig:
Das Vorliegen einer medizinischen Verordnung schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn der Fahrer fahruntüchtig ist. Zeichen von Fahruntüchtigkeit, wie unsicheres Fahrverhalten oder verwaschene Sprache, können zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlicher Verfolgung führen.
3. Gerichtliche Entscheidungen
Ein aktueller Fall zeigt die rechtlichen Risiken:
- Sachverhalt: Ein Patient hatte Cannabis auf ärztliche Verordnung konsumiert. Trotz eines ärztlichen Attests, das seine Fahrtüchtigkeit bestätigte, wurde er mit einer THC-Konzentration von über 3,5 Nanogramm im Blutserum von der Polizei angehalten.
- Entscheidung: Die zentrale Bußgeldstelle verhängte eine Geldbuße von 1.000 Euro. Das Gericht argumentierte, dass der Fahrer die tatsächliche Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit selbst hätte beurteilen müssen.
4. Pflichten für Fahrer mit medizinischer Cannabis-Verordnung
Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen, sollten folgende Punkte beachten:
Selbstkritische Einschätzung der Fahrtüchtigkeit:
- Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob Sie sich fit fühlen und keine Beeinträchtigungen vorliegen.
Ärztliches Attest:
- Führen Sie stets ein aktuelles ärztliches Attest mit, das die medizinische Notwendigkeit und Dosierung der Cannabistherapie bestätigt.
Verzicht bei Unsicherheit:
- Verzichten Sie im Zweifelsfall auf das Führen eines Fahrzeugs.
5. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Patienten, die unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führen und auffällig werden, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bußgeldverfahren: Auch bei medizinischer Verordnung kann ein Verstoß zu hohen Bußgeldern und Fahrverboten führen.
- Strafverfahren: Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
6. Wie können Betroffene sich verteidigen?
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr vorgeworfen wird, sollten Sie:
Rechtsbeistand hinzuziehen:
- Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht kann die Vorwürfe prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Medizinische Nachweise vorlegen:
- Legen Sie alle ärztlichen Unterlagen vor, die Ihre Therapie mit Cannabis bestätigen.
Beweise sichern:
- Dokumentieren Sie den Ablauf der Polizeikontrolle und etwaige Aussagen der Beamten.
7. Präventive Maßnahmen für Cannabis-Patienten
- Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Lassen Sie sich regelmäßig von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigen, dass Ihre Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
- Aufklärung über Wirkungsdauer: Informieren Sie sich, wie lange THC nach der Einnahme in Ihrem Blut nachweisbar ist und ob dies Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflusst.
Dr. Maik Bunzel – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatbestand wegen Cannabis im Straßenverkehr vorgeworfen wird, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel mit seiner doppelten Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent zur Seite.
Dr. Maik Bunzel unterstützt Sie bei:
- Der Verteidigung gegen Bußgeld- und Strafverfahren.
- Der Klärung medizinischer Fragen zur Fahrtüchtigkeit.
- Der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verkehrsstrafrecht.
Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist Dr. Bunzel bundesweit tätig. Vertrauen Sie auf seine Expertise, um Ihre Rechte und Interessen effektiv zu schützen.
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Ein erstes Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos. Sie können sich auch jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Verteidigung!
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