Cannabis wird legal?

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Seit Monaten werden die Neuregelungen zu Konsum, Besitz und Anbau von Cannabisprodukten heiß diskutiert. Dabei sind nicht nur die Fragen nach der konkreten Umsetzung neuer Regelungen sehr umstritten. Der größte Streitpunkt liegt bereits in der Kernfrage: 

Darf eine Droge wie Cannabis legalisiert werden? 

So streitig diese Kernfrage jedoch ist, so ist es dennoch wohl die einzige Frage im Rahmen der gesamten Diskussion, die beantwortet zu sein scheint. Denn, was feststeht: Das neue Cannabisgesetz kommt – und zwar bald.

Die Kernfrage nach der Legalisierung von Substanzen, die man im allgemeinen Verständnis als „Drogen“ bezeichnet, existiert nicht nur im Hinblick auf Cannabis. Seit es berauschende Substanzen gibt, gibt es auch unterschiedliche Meinungen dazu, ob diese frei zugänglich sein dürfen oder nicht.

Vor dem Hintergrund, dass Cannabis als eine sog. weiche Droge bezeichnet wird, existiert diesbezüglich umso mehr Uneinigkeit über die Erlaubnisfähigkeit. Die Bundesregierung jedenfalls hat zwei Gesichtspunkte zum Anlass genommen, sich dieser Thematik nun doch anzunehmen. Zum Einen nimmt sie den merkbaren Anstieg des Konsums von Cannabis trotz bestehender Verbotsregelungen zum Anlass, bereits bestehende Regelungen kritisch zu hinterfragen und einer Änderung zu unterziehen. Des Weiteren stützt sich der Regelungswille der Bundesregierung auf eine gesteigerte Gesundheitsgefahr, die von Cannabisprodukten, welche derzeit aufgrund ihrer Illegalität nur auf dem Schwarzmarkt erworben werden können, ausgeht.

Die Bundesregierung begründet den Gesetzesentwurf demnach damit, „zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.“, so heißt es unter anderem in der Zielbestimmung im Rahmen des Entwurfes.

Doch worum soll es eigentlich gehen? Wesentlicher Inhalt des Gesetzes stellt der Eigenanbau sowie der Besitz bestimmter Mengen von Cannabis dar. Bereits ab dem 01. April dieses Jahres sollen diese Regelungen gelten. Einen weiteren großen Teil des Entwurfes bilden die Regelungen über sogenannte Anbauvereinigungen. Diese bilden eine für die BRD völlig neuartige Institution. Auch sind sie nicht mit den bereits aus den Niederlanden bekannten sog. Coffeeshops vergleichbar. Entsprechende Regelungen hierzu sollen schon ab dem 01. Juli 2024 gelten.

Zunächst gilt es jedoch das Ergebnis der Abstimmung des Bundestages vom heutigen Tag (23.02.2024) über den derzeitig aktuellen Gesetzesentwurf abzuwarten. Diese Abstimmung stellt eine der letzten großen Hürde für die Entkriminalisierung dar. Ob und in welcher Form es sodann zu einer Entkriminalisierung und teilweisen Legalisierung von Cannabis kommt, wird sich insoweit heute zeigen.

Letztlich bleiben in der undurchsichtigen derzeitigen Rechtslage wohl mehr Fragen offen, als sie mit den diversen medial geführten Diskussionen beantwortet werden.  Deshalb erhalten Sie von mir alle Antworten auf die Fragen, die Sie sich naheliegender Weise stellen:

  • Wo liegen die Grenzen zwischen legalem Besitz und strafbarem Verhalten? 
  • Was sind Anbauvereinigungen und welchen Regeln unterliegen sie? Kann ich Mitglied in einem Anbauverein werden? 
  • Kann ich einen Anbauverein eröffnen?
  • Welche Auswirkungen hat das künftige Gesetz auf den Konsum von Cannabis und das Führen von Fahrzeugen? 
  • Ich wurde erst kürzlich wegen des Besitzes von Cannabis verurteilt, kann meine Verurteilung wieder aufgehoben werden? 
  • Welche Anträge sind zu stellen?

Gerade in letzterem Fall gilt außerdem: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten! Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hierzu erreichen Sie mich unter meiner Mail-Adresse feinhals@kop.law.


Elena Feinhals

- Rechtsanwältin - 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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