Cannabis-Gesetzgebung

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Die SPD-Fraktion im Bundestag hat ihre internen Differenzen bezüglich des Cannabisgesetzes beigelegt. Die geplante, kontrovers diskutierte Teil-Legalisierung von Cannabis soll nun in der letzten Sitzungswoche des Februars im Bundestag ohne signifikante Modifikationen ratifiziert werden.

Nach anfänglichen Bedenken innerhalb der SPD-Fraktion scheint nun ein Konsens über das Cannabisgesetz (CanG) erreicht worden zu sein. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gaben bekannt, dass das Gesetz voraussichtlich zum 1. April in Kraft treten kann.

Die entscheidende Lesung im Bundestag ist für die Woche vom 19. bis 23. Februar geplant. Das Gesetz wurde bereits im Oktober in den Bundestag eingebracht. Nach einer Anhörung im November im Bundesgesundheitsausschuss kamen plötzlich Bedenken aus der SPD-Fraktion, vor allem von Seiten der Innenpolitiker, auf. Es gab Zweifel, ob das Vorhaben erfolgreich abgeschlossen werden könnte.

Nun ist jedoch klar: Die Verabschiedung des Gesetzes ist so geplant, dass zumindest die Bestimmungen zur Entkriminalisierung ab dem 1. April wirksam werden.

Ein Wendepunkt in der Drogenpolitik

Die Fraktionsvizes von SPD, Grünen und FDP betonen, dass die Regelungen einen Wendepunkt für eine fortschrittliche Drogenpolitik markieren. Sie stärken die Prävention und verbessern den Schutz von Gesundheit, Kindern und Jugendlichen. Zudem wird die Entkriminalisierung von Konsumenten vorangetrieben und der Schwarzmarkt effektiver bekämpft.

Die Fachpolitiker, die sich bereits seit über einem Jahr mit dem Thema auseinandersetzen, äußerten sich erleichtert über die Entwicklungen. "Das Cannabisgesetz kommt! Endlich beenden wir die gescheiterte Verbotspolitik", so Kirsten Kappert-Gonther, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Grünen.

Verstärkte Evaluierung als Kompromisslösung

Um den Bedenken einiger SPD-Mitglieder entgegenzukommen, wird das Gesetz eine verstärkte Evaluierung erfahren. Ursprünglich war geplant, die Auswirkungen auf den Gesundheits- sowie den Kinder- und Jugendschutz nach vier Jahren zu überprüfen. Nun wurde beschlossen, die Evaluierung um die Themen organisierte Kriminalität und Schwarzmarktbekämpfung zu erweitern.

Die Legalisierung von Cannabis, ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition, hatte zuletzt vor allem bei SPD-Innenpolitikern für Diskussionen gesorgt. Ob die vorgenommenen Änderungen im Bereich der Evaluierung alle Kritiker zufriedenstellen, wird sich zeigen.

Am 22. März hat der Bundesrat die Möglichkeit, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen, obwohl es nicht zustimmungspflichtig ist. Es wird jedoch für unwahrscheinlich gehalten, dass der Bundespräsident am Ende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Teil-Legalisierung äußern wird.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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