CapitalTower – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anlegern kann man nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die Handelsplattform CapitalTower durchzuführen. Diese wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain capitalltd.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei einem Anleger im Rahmen des Internetauftritts der Eindruck vermittelt wird, dass es sich um eine seriöse Firma handeln würde.

Überprüft man die Webseite der Firma CapitalTower jedoch genauer, dann findet sich eine Vielzahl von Anhaltspunkten dafür, dass es sich um keine seriöse Firma handelt. Auf die Gründe möchten wir im Folgenden kurz eingehen:

Zunächst einmal wird einem Anleger nicht mitgeteilt, wer die Betreibergesellschaft der Firma CapitalTower ist. Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Unabhängig davon fehlt auch eine Vielzahl weiterer Angaben, die seriöse Unternehmen machen bzw. teilweise zwingend machen müssen.

So wird einem Anleger beispielsweise nicht mitgeteilt, unter welcher Rechtsform die Firma CapitalTower agiert, in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist und wo sie ihren Geschäftssitz haben soll. Auch die vertretungsberechtigten Organe der Firma CapitalTower werden im Rahmen des Internetauftritts nicht benannt.

Das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig. Weitergehende Informationen zu Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Seite nicht. Es wird lediglich die Emailadresse: support@capitaltltd.com benannt.

Äußerst fragwürdig ist auch, dass die Firma CapitalTower auf ihrer Homepage ein Logo der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) verwendet. Dies soll einem Anleger wohl vermitteln, dass die Firma CapitalTower seitens der FCA beaufsichtigt und reguliert würde.

Unabhängig davon, dass die Verwendung des entsprechenden Logos rechtsmissbräuchlich ist, hat eine Überprüfung unserer Kanzlei ergeben, dass die Firma CapitalTower über keine Genehmigung der FCA verfügt, in England Finanzprodukte anzubieten und Handelsgeschäfte für Anleger durchzuführen. Diesbezüglich gibt es auch bereits mehrfach Hinweise im Internet.

In England existiert eine Firma „Capital Tower Limited“, die jedoch unter der Domain capitaltower.co.uk tätig ist, wobei davon auszugehen ist, dass keinerlei Verbindung der Handelsplattform CapitalTower zur Firma „Capital Tower Limited“, die in Norwich ihren Sitz hat, besteht. Diese Firma ist seitens der FCA reguliert und es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform CapitalTower wahrheitswidrig eine Verbindung zur Firma „Capital Tower Limited“ herstellen, d. h. sich eines Identitätsmissbrauchs bedienen, um ihre Firma als seriös erscheinen zu lassen.

Seriöse Anbieter machen üblicherweise auch Angaben dazu, unter welcher Registrierungsnummer sie seitens der stattlichen Finanzaufsichtsbehörde, die für sie zuständig ist, zugelassen bzw. registriert wurden. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Homepage der Firma CapitalTower nicht.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma CapitalTower unreguliert ist und unerlaubt handelt.

Soweit die Firma CapitalTower in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringt und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte macht, liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilt der Firma CapitalTower keine Genehmigung, Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie die Firma CapitalTower, bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Hierbei handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt. Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert sind, können sogar gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Anleger, die bei der Plattform CapitalTower investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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