Casotrades – BaFin ermittelt!

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Casotrades verspricht auf seiner Homepage, dass man im Casotrades-System Geld wie ein professioneller Investor verdienen würde und das passive Einkommen von einem hier sein Gehalt übersteigen würde.


Auch beschreibt sich Casotrades als Plattform, die sich auf Blockchain und Aktienhandel konzentriert und vielfältige Anlageoptionen bietet und gleichzeitig Wert auf Sicherheit, Transparenz und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften legt.


Neben einem Handel in Aktien und Kryptowährungen werden u.a. auch Anlagen in ETFs und Geldmarktfonds angeboten.


Anleger sollten aber nicht nur wegen eines Warnhinweises der BaFin äußerst vorsichtig sein.


Zu Casotrades Warnung der BaFin


Vor Investitionen bei Casotrades hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine dringende Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Genehmigung bzw. Zulassung Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen. Vor allem den Handel mit Kryptowährungen, Fonds und ETFs angeboten werden.


Ein Handel in Aktien oder Kryptowährungen kann als Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine Erlaubnis der BaFin voraussetzen.


Bei Anlagen in Kryptowährungen kann es sich auch als Kryptoverwahrgeschäft um ein Bankgeschäft handeln, für das nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine Genehmigung der BaFin nötig ist.


Schließlich ist auch für das Angebot von ETFs und Geldmarktfonds eine Lizenzierung der BaFin erforderlich.


Casotrades verfügt aber über keinerlei Erlaubnis der BaFin.


Anzeichen für Betrug bei Casotrades


Auf der Webseite wird ein Eintrag in einem Unternehmensregister abgebildet. Unabhängig davon, dass die Angaben in der Abbildung zu einer Registrierung in dem Unternehmensregister, der zentralen Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten, in der veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt, werden, völliger Unsinn sind, besteht nach unseren Recherchen für Casotrades auch kein Eintrag in dem Unternehmensregister.


Bereits dies spricht für ein betrügerisches Anlagemodell.


Bei der auf der Homepage angegebenen Adresse in Berlin dürfte es sich um eine Scheinanschrift handeln, unter der Casotrades nicht anzutreffen ist.


Auch ist nach unseren Erkenntnissen die Domain der Webseite erst ca. drei Monate alt und die Verantwortlichen verbergen ihre Identität.


Weiterhin sucht man auf der Webseite vergeblich ein Impressum.


Auch die mangelnde Erlaubnis der BaFin deutet darauf hin, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden könnten.


Möglichkeiten für Anleger von Casotrades


Sofern Sie bereits Gelder bei Solid Casotrades angelegt haben und sich Schwierigkeiten ergeben, sind Möglichkeiten eröffnet, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.


Wenn Wertpapierdienstleistungen, wie Aktien oder ein Handel in Kryptowährungen, ohne die dafür nötige Genehmigung der BaFin angeboten oder ETFs oder Gelmarktfonds ohne Lizensierung der BaFin offeriert werden, können Investoren Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG oder § 32 KWG bzw. § 339 KAGB zustehen.


Ferner kommen auch weitere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, insbesondere wenn Anleger durch falsche Angaben, etwa über Einträge im Unternehmensregister, in die Irre geführt oder ihnen Auszahlungen verweigert werden.


Casotrades mag zunächst den Eindruck einer soliden Handelsplattform erwecken. Aber die mangelnde Erlaubnis und die Warnung der BaFin sowie die sonstigen Ungereimtheiten sind deutliche Zeichen dafür, dass Anleger Vorsicht walten lassen sollten. Wenn Sie bereits bei Casotrades investiert haben, suchen Sie bei Problemen rasch anwaltliche Hilfe, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen und weitere Verluste zu vermeiden.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung und Vertretung von Betrugsopfern im Bereich von CFDs, Forex und Kryptowährungen, Fonds und weiterer Anlagen spezialisiert. Wenn Sie denken, durch Casotrades geschädigt worden zu sein bzw. schlechte Erfahrungen gemacht haben, unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 07.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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