Celera Fx – Betrug? - anwaltliche Hilfe

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Seitens der Firma Celera Fx werden über die Handelsplattform Celera Fx Ltd, die unter der Domain celerafxl.com tätig ist, Forex-Handelsgeschäfte, der Kryptowährungshandel sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.

Die Firma wirbt im Rahmen ihres Internetauftritts u. a. damit, dass sie reguliert und sicher wäre und verschiedenste Preise in der Vergangenheit gewonnen hätte. Laut dem Internetauftritt verfügt die Firma Celera Fx sowohl in England als auch in den Vereinigten Staaten über Niederlassungen. Zum einen wird eine Geschäftsanschrift unter der Adresse: 72 Broad St, Reading RG1 2AF, United Kingdom, benannt und zum anderen in den Vereinigten Staaten folgende Adresse: 327 N Beverly Dr, Beverly Hills, CA 90210, United States.

Im vorliegenden Fall kann man Anlegern aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform Kapital anzulegen. Sollte es Schwierigkeiten mit der Firma Celera Fx, beispielsweise bei der Auszahlung von Guthaben, geben, dann können wir grundsätzlich nur empfehlen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Es sprechen im vorliegenden Fall mehrere Punkte gegen eine Anlage über die Handelsplattform Celera Fx.

Zum einen gibt es kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die Verantwortlichen der Firma Celera Fx bzw. der Betreibergesellschaft, Celera Fx Ltd, sind. Grundsätzlich ist die Firma Celera Fx dazu verpflichtet, im Rahmen des Internetauftritts die verantwortlichen Organe der vorgenannten Firmen zu benennen. Im Fall einer Limited müssten dies die Direktoren sein, die die Celera Fx Ltd. nach außen vertreten.

Zum anderen spricht gegen eine Kapitalanlage, dass die Firma Celera Fx offensichtlich im Rahmen ihres Internetauftritts mit Falschaussagen operiert.

So wirbt sie beispielsweise damit, dass sie im Jahre 2019 einen Preis als innovativster CFD-Broker und einen weiteren Preis als bester Forex-Broker gewonnen hätte. Der Internetauftritt in der jetzt vorliegenden Form wurde jedoch erst 2023 ins Netz gestellt.

Unabhängig davon ist im Rahmen des Internetauftritts auch davon die Rede, dass die Firma Celera Fx reguliert wäre. Dies ist nachweislich falsch.

Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) veröffentlichte am 26.02.2024 eine Pressemitteilung und warnte vor der Firma Celera Fx. In diesem Zusammenhang teilte die FCA auch mit, dass es sich bei der Firma Celera Fx um eine Firma handeln würde, die nicht seitens der FCA autorisiert wäre, Anleger in England anzusprechen und Handelsgeschäfte für Anleger durchzuführen.

Gleiches gilt letztlich auch für die Bundesrepublik Deutschland. Hier ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Regulierung von Finanzdienstleistern tätig und überprüft entsprechende Anträge von Finanzdienstleistern auf Zulassung.

Die Firma Celera Fx verfügt über keine Genehmigung der BaFin, die vorgenannten Handelsgeschäfte in Deutschland über die Handelsplattform celerafxl.com anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchzuführen. Sie handelt folglich ungenehmigt und hat auch zu keinem Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag auf Zulassung gestellt.

Nachdem die Firma Celera Fx ungenehmigt agiert, stellt dies einen Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) dar. Dies ist auch gemäß § 54 KWG strafrechtlich relevant.

Anleger, die seitens der Firma Celera Fx geschädigt wurden, können Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Firma Celera Fx gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Celera Fx investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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