CFILTD – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform CFILTD wirbt auf ihrer Homepage im Internet unter der Domain cfiltd.cc damit, dass Anleger über die Plattform mit Differenzkontrakten (CFDs) und Kryptowährungen handeln könnten.
Als Betreibergesellschaft fungiert eine Firma Corny Solutions LLC, die auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: First Floor, First St Vincent Bank Ltd Building James Street, Kingstown, 1574, St. Vincent and the Grenadines, ihren Sitz haben soll.
Darüber hinaus teilt die Firma CFILTD auf ihrer Webseite auch mit, dass unter der Emailadresse: support@cfiltd.cc erreichbar wäre.
Anlegern ist dringend dazu zu raten, keine Handelsgeschäfte mit der Handelsplattform CFILTD zu machen. Es sprechen im vorliegenden Fall eine Vielzahl von Gesichtspunkten gegen eine Kapitalanlage.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Betreibergesellschaft, Corny Solutions LLC, auf St. Vincent und den Grenadinen eine Adresse angibt, die in der Vergangenheit von vielen Betreibern unterschiedlicher Handelsplattformen genutzt wurde. Dort findet sich keine tatsächliche Niederlassung, sondern es ist allenfalls eine Briefkastenadresse.
Darüber hinaus warnte bereits die spanische Finanzmarktaufsicht (CNMV) in der Vergangenheit am 16.05.2023 vor der Firma Corny Solutions LLC und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass diese Firma die damals die Handelsplattform apricusfx.com betrieb, nicht autorisiert wäre, in Spanien Finanzdienstleistungen anzubieten.
Auch die belgische Finanzmarktaufsicht (FSMA) warnte vor der Firma Corny Solutions LLC.
Im Übrigen existiert eine weitere Mitteilung bezüglich der Firma Corny Solutions LLC, die seitens der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) am 05.12.2023 veröffentlich wurde bzw. eine Warnmitteilung der griechischen Finanzmarktaufsicht. Damals trat die Firma Corny Solutions LLC als Betreibergesellschaft der Firma IsoTrader auf.
Entsprechende Warnmitteilungen von unterschiedlichen nationalen Aufsichtsbehörden sollten Anleger ernst nehmen.
Unabhängig davon verfügen weder die Firma CFILTD noch die Firma Corny Solutions LLC über eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – in Deutschland über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert handeln, können nach dem KWG bzw. gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Dass die Firma CFILTD bzw. deren Betreibergesellschaft; Corny Solutions LLC, betrügerisch agieren spricht auch, dass das gesetzlich vorgeschriebene rechtsverbindliche Impressum auf der Homepage der Firma CFILTD fehlt. Einem Anleger wird nicht mitgeteilt, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Corny Solutions LLC sind.
Anleger, die bei der Plattform CFILTD investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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