CGM Rechtsanwälte: Abmahnung wegen „A. Frenzy 2“ von EA Evil Angel

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwälte vor. Diese vertritt den Filmrechteinhaber EA Evil Angel bei der Verfolgung von Filesharing-Verstößen des Films Anal Frenzy 2".

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film ein sog. Filesharing-Tauschbörsen widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Dabei muss der Download, also das Herunterladen, nicht notwendig zum Tatzeitpunkt erfolgt sein.

Zum Tatzeitpunkt wurde der Film jedenfalls nachweisbar anderen Usern der Tauschbörse angeboten. Dies konnte eine IT-Firma dokumentieren.

Mandanten vermuten oft einen Betrug oder Abzocke, wenn in der Abmahnung z. B. noch der Mädchenname der Anschlussinhaberin genannt ist. Dies ist jedoch ein Fehler des Internetproviders, der die Abmahnung nicht unwirksam macht.

Die CGM Rechtsanwälte fordern € 700,00 als pauschalen Schadensersatz. Außerdem soll der Abmahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die lebenslang gilt und eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen kann.

Wer haftet bei der CGM Abmahnung wegen Frenzy 2?

Der Abgemahnte haftet nur dann, wenn er Täter oder Störer war. Liegen weder Täter- noch Störereigenschaft vor, sind sowohl der Unterlassungsanspruch als auch der Schadenanspruch rechtswidrig.

Die Rechtsanwälte CGM vermuten zunächst, dass der Inhaber des Internetanschlusses selbst Täter war. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. Dann kommt noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch nur dann, wenn der Anschlussinhaber Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat.

Zentrale Frage ist also, welche Pflichten der Anschlussinhaber verletzt hat bzw. wie diese Pflichten ausgesehen haben. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

Was wir bei einer Abmahnung von CGM Rechtsanwälte für Sie tun:

Anhand von Urteilen können wir, je nach Sachlage, argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet. Hier gilt es aufzuzeigen, dass die geforderten Prüf- und Überwachungspflichten bezüglich anderer Internetnutzer eingehalten wurden.

In den allermeisten Fällen haben unsere Mandanten bislang nichts freiwillig an Waldorf Frommer bezahlt.

Bei einem Schreiben von CGM Rechtsanwälte ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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