CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung erhalten - was nun?

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Was bedeutet es, wenn ein Internetanschlussinhaber eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhält?

Auch im Mai 2012 werden Abmahnungen aufgrund der Verletzung von urheberrechtlich geschützten Rechten an einzelnen Musikwerken im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versandt. Im Auftrag der in Frankfurt ansässigen Gesellschaft DigiProtect versendeten (und/oder versenden aktuell) mehrere Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen. Darunter die Rechtsanwälte Schalast & Partner aus Frankfurt (sowie Dresden und Berlin), als auch die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg, die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg, die Rechtsanwälte Denecke Von Haxthausen aus Berlin, Graf von Westfalen Rechtsanwälte aus Frankfurt, ehemals auch die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt und Von Kenne und Partner aus Berlin.

Aktuell spricht nunmehr u.a. die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen für die DigiProtect aus. Es geht um eine im Internet begangene Urheberrechtsverletzung.

Die bedachten Musikwerke sind die Musiktracks „Kool Savas - Aura", „Armin van Buuren - Youtopia" oder „Tim Toupet - Vater Abraham".

In diesem Artikel soll es exemplarisch um die Abmahnungen hinsichtlich des Musiktracks „Kool Savas - Aura" gehen, die zurzeit über die Frankfurter Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei Verletzungshandlungen durch das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Tracks versandt werden. Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist (ganz im Gegensatz zur Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH) dem Artikelverfasser im Zusammenhang mit der Verfolgung von Rechtsverstößen aus Filesharingangelegenheiten vor dem April 2012 noch nicht bekannt geworden. Ungeachtet dessen ist das Vorgehen der Anwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH keineswegs neu.

Mit der Abmahnung der Rechtsverstöße an dem Werk „Kool Savas - Aura" verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Ziel, den Abgemahnten zukünftig zum Unterlassen des ihm vorgeworfenen urheberrechtlichen Verstoßes zu bewegen. Hierbei wird der Empfänger der Abmahnung zumeist beschuldigt, über seinen Internetanschluss das Musikwerk rechtswidrig und ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese unautorisierte Verwertung des Werks „Kool Savas - Aura" wurde ausweislich der Abmahnschreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über eine sogenannte Filesharing Tauschbörse im Internet (einem so genannten Peer-To-Peer Netzwerk) vorgenommen. Die besondere Eigenschaft der gängigen Peer-To-Peer Tauschbörsen (wie beispielsweise Emule, Bittorrent, Limeware oder Kazaa) besteht darin, dass während des eigentlichen Herunterladens einer Datei (wie eben jener artikelgegenständlichen Musikdatei), was zumeist im eigentlichen Interesse des Nutzers einer derartigen Software steht, diese Datei automatisch sämtlichen anderen Nutzern dieser Software zum Download angeboten wird. Damit wird die geladene Datei einer Vielzahl von Nutzern im Internet öffentlich zugänglich gemacht.

Da die Rechteinhaberin einer derartigen unentgeltlichen Verwertung des Werkes seitens der Tauschbörsen-Nutzer nicht zugestimmt hat, begeht der betreffende Nutzer mit dem Bereitstellen des urheberrechtlich geschützten Musiktracks einen Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht. Denn Urheber von Werken, der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für Ihre Werke den Schutz des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Somit untersteht auch das Werk „Kool Savas - Aura" als musikalisches Werk der Kunst diesem Schutz. Vor diesem Hintergrund fordert die Rechtsanwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Digiprotect nach § 97 Urheberrechtsgesetz von dem Anschlussinhaber die Beseitigung der Beeinträchtigung durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen dem Bestehen einer latenten Wiederholungsgefahr, sowie die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Der §97 UrhG bestimmt:

1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. [...]

Das Musikunternehmen Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main hat die ebenfalls in Frankfurt geschäftsansässige Rechtsanwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. mit der Wahrnehmung der Rechte an dem Musikwerk „Kool Savas - Aura" betraut. Der Track ist Inhalt des gleichnamigen Musikalbums, das am 11.11.2011 für den deutschen Einzelhandel und die entsprechenden lizensierten Downloadportale veröffentlicht wurde.

Als aktuelles Werk findet sich das Musikstück auch in aktuellen Musiksammlungen, wie etwa den inoffiziellen Musiksamplern German Top 100 Single Charts vom 07.11.2011. Auf diesen Musikzusammenstellungen sind nicht selten mehrere Werke von Rechteinhabern vertreten, die ihrerseits Rechtsverstöße ermitteln und verfolgen lassen. Wem das Bereithalten einer Compilation, wie den „German Top 100 Single Charts" vorgeworfen wird, dem ist die Einholung einer eingehenden Beratung zu empfehlen. Denn auch wenn sich die Abmahnung auf den Verstoß an dem abgemahnten Werk beschränkt, so können Folgeabmahnungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert für die Firma DigiProtect wegen einer vermeintlichen Verletzung des Werkes neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr auch die Entrichtung eines pauschalierten Vergleichsbetrags als Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 550,00 Euro (der sich - ausweislich der Abmahnung - unter einer zeitnahen Zahlung auf 430 Euro ermäßigt).

Dem Empfänger eines derartigen Schreibens der Rechtsanwaltskanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann regelmäßig nicht angeraten werden, die dem Schreiben angefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell unbedarft in der der Abmahnung anliegenden Form abzugeben. Die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Erklärung wird von vielen deutschen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen und zwar ungeachtet des zugrunde liegenden Sachverhalts. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass man demjenigen, der diese Erklärung ohne jedwede Änderungen abgibt, diesen Umstand ungeachtet eines etwaigen späteren Vorbringens zu seiner Verteidigung, vorhalten kann.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Empfänger einer Abmahnung der Rechtsanwälte CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der im Auftrag des Musikunternehmens Digiprotect GmbH wegen der Verletzung der Rechte an dem abmahngegenständlichen Musikwerk ausgesprochen wird, diese Abmahnung und die darin geltend gemachten Ansprüche unbeachtet lassen kann. Schließlich wird dem Abgemahnten der ernstzunehmende Vorwurf einer Verletzung des Urheberrechts vorgehalten. Eine unterbliebene oder falsche Reaktion auf die Abmahnung kann sich im Nachhinein als kostenträchtiger und zeitaufwendiger Fehler erweisen. So ist dem Anschlussinhaber, dem durch die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Firma DigiProtect eine Verletzung der Rechte an einem urheberrechtlich geschützten dem Werk vorgeworfen wird, anzuraten, sich durch einen auf dem Gebiet des Filesharings kundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Werk auf einer sogenannten Compilation, wie etwa den beschriebenen „German Top 100 Single Charts" befand.

Verfasser

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