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CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Eisblume - Für Immer

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Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Eisblume - Für Immer ab. Bei dem Musikstück handelt es sich um eine Single-Auskopplung aus dem aktuellen Album Eisblume - Ewig. Die Band Eisblume ist eine Berliner Rock-Pop Band, die mit dem aktuellen Album eine gute Chart-Platzierung einnehmen konnte. Mit dem Erfolg und einer guten Chart-Platzierung wächst auch das Interesse der Rechteinhaber, gegen die unerlaubte Verbreitung der Werke in sogenannten Filesharing-Börsen vorzugehen.

Gerade in den vergangenen Monaten wurde auf breiter Ebene diskutiert, dass es immer wieder Probleme damit gibt, dass die Neuveröffentlichungen von Musikwerken, wie z. B. Eisblume - Für Immer, kurz nach dem Verkaufsstart im Internet frei verfügbar zum unerlaubten Download bereitstehen. Hiergegen versuchen die Rechteinhaber mit einer Abmahnung vorzugehen.

In dem vorliegenden Fall ist es die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft, die im Rahmen einer Abmahnung für den Rechteinhaber Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend macht. So eine Abmahnung ist für die meisten Empfänger eine große Überraschung. Und damit die Angelegenheit nicht wie in dem Lied „Eisblume - Für Immer" beschrieben wird, ähnlich lange Probleme und Sorgen bereitet, sollte richtig auf die Abmahnung reagiert werden.

1.    Bewahren Sie Ruhe, vorschnell sollte auf die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wegen Eisblume - Für Immer nicht reagiert werden. Lassen Sie sich erst einmal informieren. Hierzu dienen vergleichbare Blogbeiträge, wie sie unsere Kanzlei anbietet und Sie hier bereits gefunden haben. Beauftragen Sie nicht vorschnell einen eigenen Anwalt. In der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wegen Eisblume - Für Immer ist eine Frist gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss reagiert werden.

2.    Geben Sie nicht ungeprüft die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Ziel einer Verteidigung ist es hierbei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des Betroffenen schützt.

3.    Zahlen Sie nicht ohne Absprache mit einem Anwalt den geforderten Geldbetrag. Es besteht durchaus die Möglichkeit, sich gegen die Forderung zu wehren. Hierzu muss der Einzelfall bewertet werden. Nach einer näheren Betrachtung ergeben sich in der Regel Argumente, die die Zurückweisung der Geldforderung zumindest in Teilen möglich machen.

4.    Sollten Sie einen Anwalt beauftragen: Lassen Sie sich vorher schriftlich bestätigen, welche Kosten für eine Vertretung anfallen. Im Optimalfall ist dieser Betrag pauschal festgelegt. Besprechen Sie auch vorher genau, welche Leistung für den geforderten Betrag erbracht wird.

5.    Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an. In solch einem ersten Gespräch lassen sich Risiken und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verteidigung gut darlegen.

Mit der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wegen Eisblume Für Immer befinden Sie sich in einem zivilrechtlichen Rahmen. Eine Verteidigung gegen die Forderung findet in erster Linie außergerichtlich statt. Der Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Album oder einem Lied muss keine weiteren Ermittlungen oder Schritte der Staatsanwaltschaft oder der Polizei befürchten.

Natürlich ist solch eine Schreiben von einem Anwalt sehr besorgniserregend. Daher bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Abgemahnten aus ganz Deutschland eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. Nach solch einem Gespräch sieht die Angelegenheit häufig anders aus. Wenn auch Sie mit solch einer CGM Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wegen Eisblume - Für Immer konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne an Dr. Wachs wenden. Unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 erreichen Sie unsere Hamburger Kanzlei. Wir helfen gerne.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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