Chef verbietet Urlaub? Das sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer! 😲✈️

  • 2 Minuten Lesezeit

Es ist der Albtraum vieler Arbeitnehmer: Der lang ersehnte Urlaub ist geplant, die Koffer sind gepackt, und dann kommt die Nachricht vom Chef, dass der Urlaub gestrichen ist, weil ein Kollege krank geworden ist und Sie nun einspringen müssen. Doch darf der Arbeitgeber das überhaupt? In diesem Rechtstipp klären wir auf, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und wie Sie sich in solchen Situationen verhalten können. 🏖️👩‍⚖️

Gesetzliche Grundlagen zum Urlaubsanspruch 📜

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub beträgt laut § 3 BUrlG 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Arbeitstage.

Genehmigter Urlaub ist bindend 🔒

Grundsätzlich gilt: Ein einmal genehmigter Urlaub ist bindend. Hat der Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag genehmigt, können Sie sich auf diesen verlassen. Der Arbeitgeber kann den genehmigten Urlaub nicht einfach widerrufen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. 🤝

Außergewöhnliche Umstände und Rückruf aus dem Urlaub 🚨

Ein solcher außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Betrieb aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse massiv gestört wird und der Betrieb ohne Ihre Anwesenheit nicht aufrechterhalten werden kann. Ein solcher Notfall könnte zum Beispiel ein plötzlicher Großauftrag oder eine Katastrophe sein. Dass ein Kollege krank wird, reicht in der Regel nicht aus, um einen bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen. 🏢🚑

Was tun, wenn der Chef den Urlaub verbietet? ❌✋

Wenn Ihr Chef versucht, Ihren Urlaub zu streichen oder Sie aus dem Urlaub zurückzuholen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Gespräch suchen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie die Situation. Oftmals lassen sich Missverständnisse im persönlichen Gespräch ausräumen. 🤝

  2. Rechtliche Grundlage anführen: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass ein genehmigter Urlaub grundsätzlich bindend ist und nur in Ausnahmefällen widerrufen werden kann. 📜

  3. Alternative Lösungen anbieten: Zeigen Sie Bereitschaft, im Notfall alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel das Vorziehen oder Nachholen des Urlaubs, wenn dies für Sie möglich ist. 🔄

  4. Betriebsrat einschalten: Wenn vorhanden, können Sie den Betriebsrat einschalten. Der Betriebsrat kann Ihnen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber beratend zur Seite stehen und vermitteln. 🗣️

  5. Rechtliche Schritte prüfen: Sollten alle Gespräche und Vermittlungsversuche scheitern, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung erwirken, damit Sie Ihren Urlaub antreten können. ⚖️👩‍⚖️

  6. Fazit 🎯
    Ein genehmigter Urlaub ist für viele Arbeitnehmer der Höhepunkt des Jahres und wichtig für die Erholung und Gesundheit. Der Arbeitgeber darf diesen nur in außergewöhnlichen Notfällen widerrufen. Lassen Sie sich nicht verunsichern und bestehen Sie auf Ihre Rechte.



Foto(s): DALL-E

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