Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS): Kommt eine Rente bzw. Erwerbs­minder­ungs­rente in Frage? Long-Covid

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Sie haben den Krebs besiegt oder eine schwere Infektion, wie Corona bzw. die Covid Erkrankung überstanden, und trotzdem keine Kraft mehr zum Arbeiten? Sie sind immer müde und auch bei kleinsten körperlichen Anstrengungen gleich erschöpft? Trotz aller Erholungsphasen ändert sich dies auch nicht, der Zustand scheint dauerhaft zu sein. Ursache hierfür kann eine Chronische Fatigue sein, die als Krankheit anerkannt ist. Fatigue wird definiert als pathologische Erschöpfung und Erschöpfbarkeit, die eigene Erholungsstrategien, wie Urlaub, Nachtschlaf oder Ausruhen einfach nicht mehr zulässt. Viele Betroffene überlegen dann ob für sie die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.

"Das chronische Erschöpfungssyndrom oder chronisches Müdigkeitssyndrom (englisch: chronic fatigue syndrome, abgekürzt CFS), auch Myalgische Enzephalomyelitis (ME), ist eine chronische Erkrankung, die eine außergewöhnlich schnelle körperliche und geistige Erschöpfbarkeit aufweist und in extremen Fällen bis zu einer weitreichenden Behinderung und Pflegebedürftigkeit führen kann. Trotz ungeklärter Ursachen und Entstehungsmechanismen ist das Syndrom international als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt."  (Defintion: wikipedia)

Die Betroffenen leiden bei der Chronischen Fatigue unter einem dauerhaften Erschöpfungsgefühl. Selbst die einfachsten Aufgaben des Alltags führen dann zu einer schnellen Müdigkeit und Abgeschlagenheit. 

Fatigue ein Fall für die Erwerbsminderungsrente: Reha vor Rente

Im Rentenversicherungsrecht gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Daher müssen CFS Betroffene zunächst meist auch an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Nach der durchgeführten Reha-Maßnahme kann dann feststehen, dass der Betroffene nicht mehr arbeiten kann - mindestens für eine bestimmte Zeit oder in schweren Fällen auch auf Dauer. Oft reicht auch eine einzige Reha-Maßnahme nicht aus. Wie geht es dann aber weiter, wenn Sie trotz der Reha-Maßnahme immer noch dauerhaft erschöpft sind? Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben. 

Wenn Sie aufgrund Ihrer Fatigue Erkrankung nicht mehr in der Lage sind einer Tätigkeit nachkommen zu können, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Erwerbsminderungsrente soll praktisch Ihren Verdienstausfall ausgleichen und Sie finanziell absichern.

Zunächst sollten Sie mit ihrem Arzt abklären, ob Sie mit Ihrem Gesundheitszustand dauerhaft nicht mehr arbeiten können oder ob die Aussicht besteht, dass Sie nach einer gewissen Zeit und vielleicht unter modifizierten Bedingungen wieder am Berufsleben teilnehmen können. Vielleicht sind Sie aber auch noch in der Lage ein paar Stunden einer Tätigkeit nachgehen zu können. Auch dann bestünde die Möglichkeit mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die finanzielle Lücke zu schließen.

Erwerbsfähigkeit – Was bedeutet das denn? 

Wenn CFS die Erwerbstätigkeit dauerhaft einschränkt, können Betroffene eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Krankheit an sich ist aber noch kein Grund für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bei CFS, ausschlaggebend ist Ihre Erwerbfähigkeit pro Tag:

1. Können Sie mit CFS noch sechs Stunden und mehr arbeiten? Dann haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

2. Können Sie mit CFS noch drei Stunden aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten? Dann haben Sie Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

(Bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung kann sogar auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden, wenn der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das ist der Fall, wenn der Versicherte länger als ein Jahr keinen seinem Restleistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz mehr innehat oder ihm kein solcher angeboten werden kann. Aufgrund der schlechten Beschäftigungssituation ist auch eine solche Stelle die dem Restleistungsvermögen entspricht nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Dann hat man Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.)

3. Können Sie mit CFS nur noch unter drei Stunden pro Tag Ihrer Tätigkeit nachkommen? Dann haben Sie einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente

Antragstellung 

Die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und neben den medizinischen Voraussetzungen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, melden Sie sich gern!

Rente auf Zeit

Zumeist bewilligt die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet für drei Jahre. Danach müssen Sie frühzeitig einen neuen Antrag stellen, wenn sich an Ihrer gesundheitlichen Situation nichts verändert hat. Nach neun Jahren gewährt die Deutsche Rentenversicherung eine unbefristete Rente. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihnen von Anfang an eine unbefristete Rente bewilligt wird. Dies ist dann der Fall, wenn abzusehen ist, dass die Erwerbsminderung auch in Zukunft bestehen bleibt.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Widerspruch einlegen!

Kommt die Deutsche Rentenversicherung dem Antrag des CFS-Erkrankten jedoch nicht nach bzw. lehnt diesen zu Unrecht ab, besteht die Möglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach Zugang entsprechend Widerspruch einlegen zu können.

Falls Sie bereits Hilfe im Widerspruchsverfahren benötigen sollten, so können Sie sich gerne bei mir melden. Ich berate und vertrete deutschlandweit CFS Patienten im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Viele Grüße,

Stephanie Bröring,

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht

Die Autorin vertritt bundesweit die Interessen CFS-Erkrankter und macht auf deren Belange aufmerksam.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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