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Sozialrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Sozialrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Inhalt:

  1. Was ist unter Sozialrecht zu verstehen?
  2. Seit wann gibt es das Sozialrecht?
  3. In welche Bereiche lässt sich das Sozialrecht untergliedern?
  4. Sozialgesetzbuch (SGB)
  5. Weitere Sozialgesetze

Die wichtigsten Fakten:

  • Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen.
  • Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, welches wiederum dem öffentlichen Recht angehört.
  • Sozialrechtliche Gesetze räumen dem Bürger Ansprüche gegen bestimmte staatliche Sozialleistungsträger auf Sozialleistungen mit dem Ziel der sozialen Sicherheit ein.
  • Sowohl die Armenpflege im Mittelalter als auch die Sozialgesetze des ehemaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck waren die ersten Vorreiter des heutigen Sozialrechts.
  • Neben den zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) gibt es viele weitere Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind, z. B. das Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) und das Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Was ist unter Sozialrecht zu verstehen?

Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Soziale Risiken können u. a. Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod sein.

Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, welches wiederum dem öffentlichen Recht angehört. Sozialrechtliche Gesetze räumen dem Bürger Ansprüche gegen bestimmte staatliche Sozialleistungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Sozialamt etc.) auf Sozialleistungen (Krankenbehandlung oder Geldleistungen wie die Grundsicherung, „Hartz IV“ oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung) mit dem Ziel der sozialen Sicherheit ein.

Sowohl das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) als auch das Grundrecht der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bilden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Sozialrecht.

In den letzten Jahren sind aber auch völkerrechtliche Zusammenhänge für dieses Rechtsgebiet immer wichtiger geworden, ganz besonders die Regelungen, die sich aus der UN- Behindertenrechtskonvention für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergeben.

Seit wann gibt es das Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist historisch gesehen schon lange existent: Bereits im Mittelalter wurde – vor allem aus christlicher Moral heraus – Armenpflege betrieben. Vorrangig allerdings waren es die Sozialgesetze des Reichskanzlers Otto von Bismarck, die das Bild des heutigen Sozialrechts gravierend geprägt haben. Er gilt bis heute als Erfinder der modernen Sozialpolitik.

Die Begründung des Sozialrechts als wissenschaftliches Fach in Deutschland erfolgte im Wesentlichen durch den Rechtswissenschaftler Hans Friedrich Zacher. Erst seit den 1960er- bis 1980er-Jahren wird der Begriff „Sozialrecht“ in Deutschland einheitlich verwendet.

In welche Bereiche lässt sich das Sozialrecht untergliedern?

Sozialgesetzbuch (SGB)

Die zahlreichen Gesetze des Sozialrechts sind zum größten Teil im Sozialgesetzbuch (SGB) kodifiziert. Letzteres ist in zwölf Teile untergliedert (SGB I bis SGB XII). Als direkte Umsetzung des Grundgesetzes ist es sehr bedeutsam für den Rechtsfrieden.

BuchTitel
SGB IAllgemeiner Teil
SGB IIGrundsicherung für Arbeitssuchende
SGB IIIArbeitsförderung
SGB IVGemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB VGesetzliche Krankenversicherung
SGB VIGesetzliche Rentenversicherung
SGB VIIGesetzliche Unfallversicherung
SGB VIIIKinder- und Jugendhilfe
SGB IXRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB XVerwaltungsverfahren und sozialer Datenschutz
SGB XISoziale Pflegeversicherung
SGB XIISozialhilfe

Somit sind im SGB folgende Themenbereiche geregelt:

  • Ausbildungs- und Arbeitsförderung
  • Sozialversicherung
  • Familienlastenausgleich (Leistungen für Familien, die den zusätzlichen Aufwand ausgleichen sollen, der für Unterhalt und Ausbildung eines Kindes entsteht, beispielsweise durch Kindergeld oder Kinderfreibeträge)
  • Entschädigung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen der Staat zur Abgeltung besonderer Opfer (Kriegsopferversorgung) oder aus anderen Gründen (Entschädigung an Verbrechensopfern) einstehen muss
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sozialhilfe

Weitere Sozialgesetze

Daneben gibt es viele weitere Gesetze, die als „soziales Recht“ gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind. Beispielhaft zu nennen sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie das Bundesversorgungsgesetz (BVG):

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung von Schülern während ihrer Ausbildung sowie von Studierenden während ihres Studiums. So können sie sowohl ihren Lebensunterhalt als auch ihre Ausbildungs- bzw. Studiengebühren bestreiten. Sinn und Zweck des BAföG ist die Herstellung von Chancengleichheit im Bildungswesen.

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) wurde 1950 eingeführt, um die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges in Deutschland sicherzustellen.

Neben diesen beiden Gesetzen existieren – das „soziale Recht“ betreffend – auch das Wohngeldgesetz und das Opferentschädigungsgesetz. Weiterhin gibt es einige Gesetze, die Familien, Eltern und Kinder fördern und sozial absichern, darunter im Steuerrecht das Bundeskindergeldgesetz sowie im Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Foto(s): ©Pixabay/Geralt

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