TMi Markets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform TMi Markets bietet auf ihrer Homepage unter der Domain tmimarkets.com unterschiedlichste Handelsgeschäfte für Anleger an.

So könnten Anleger mit Kryptowährungen handeln, Forex-Handelsgeschäfte tätigen sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln.

Von einer Anlage über die Handelsplattform TMi Markets kann aus mehreren Gründen nur dringend abgeraten werden.

Die Firma TMi Markets wird laut ihren Angaben auf der Homepage von einer Firma EXO Broker AG betrieben, die ihren Sitz in Mwali (Moheli), d. h. den Komoren haben soll.

Darüber hinaus teilt die Firma TMi Markets mit, dass es noch weitere Hauptbüros gäbe. So gäbe es ein Büro in London unter der Adresse: Curlew St, London SE1 2ND, United Kingdom, ein weiteres Büro auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Second Floor, First St Vincent Bank Ltd Building James Street, St Vincent and the Grenadines VC0100, sowie ein Büro in Deutschland unter der Adresse: Lucile-Grahn-Straße 20, 81475 München, Germany.

Recherchiert man diesbezüglich detaillierter, dann stellt man fest, dass sich weder in London, noch in München entsprechende Niederlassungen befinden. Ob die Firma TMi Markets auf St. Vincent und den Grenadinen bzw. auf den Komoren Niederlassungen betreibt ist fraglich. Oft befinden sich in entsprechenden Offshore-Ländern nur Briefkastenadressen.

Unabhängig davon fehlt ein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage der Firma TMi Markets, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma TMi Markets bzw. der Betreibergesellschaft, EXO Broker AG, sind.

In Deutschland verfügt die Firma TMi Markets jedenfalls über kein Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde, die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und entsprechende Finanzdienstleistungen für Anleger zu erbringen. Jede Internethandelsplattform, die in Deutschland für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abwickelt und Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Fehlt eine entsprechende Genehmigung, dann handeln die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft EXO Broker AG und der Firma TMi Markets unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dies ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern entsprechende Verstöße können auch strafrechtlich geahndet werden.

Im Rahmen des § 54 KWG ist festgehalten, dass derjenige, der ohne Erlaubnis nach § 32 I KWG Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Betroffene Anleger, die im Übrigen Verluste bei Geschäften mit unregulierten Firmen erlitten haben, können auch Schadensersatzansprüche nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber den entsprechenden Firmen und deren Verantwortlichen geltend machen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform TMi Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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