CO2- und Verbrauchswerte bei 30 Automodellen erhöht: Welche Rechte haben Autobesitzer?

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Nicht nur vom VW-Skandal betroffene Autobesitzer müssen sich zukünftig mit den Abgas- und Verbrauchswerten ihrer Fahrzeuge auseinandersetzen. Eine Untersuchung des Bundesverkehrsministeriums von 53 Automodellen soll Unerfreuliches ergeben haben: 30 der getesteten Modelle sollen zu viel Sprit verbrauchen und der CO2-Ausstoß soll deutlich über den Herstellerangaben liegen. Dies wird aktuell von verschiedenen Medien gemeldet. Am 20.05.2016 ist noch nicht offiziell mitgeteilt, welche Modelle konkret betroffen sind.

Welche Rechte haben Autofahrer, wenn ihr Fahrzeug unter solchen Makeln leidet?

Aus rechtlicher Sicht ist ein deutlich erhöhter Spritverbrauch keine Lappalie, sondern ein Automangel. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben. Bereits zuvor hatten sich Gerichte und auch der BGH wiederholt zu beurteilen, ob bzw. ab welcher Schwelle aus einem unerfreulichen Mehrverbrauch ein Fahrzeugmangel wird.

Weiterführende Informationen zur BGH-Rechtsprechung zum Thema „zu hoher Spritverbrauch“ können Sie auf unserer Spezialseite www.zu-hoher-spritverbrauch-anwalt.de nachlesen.

Wenn ein Auto mit einem Mangel behaftet ist, dann hält das Kaufrecht verschiedene Rechte des Käufers bereit. Hierzu zählen die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung, der Schadensersatz und die Minderung. In bestimmten Fällen kann sogar der betroffene Käufer auch den vom Kaufvertrag erklären. Wenn Autokäufer ihre Rechte in der Praxis einfordern wollen, dann sollten sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Denn es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, um das rechtlich Passende von den Autohändlern und ggf. auch den Autobauern einzufordern. Autobesitzer, die mit einem deutlich höher als angegebenen Spritverbrauch zu kämpfen haben, sollten sich deshalb anwaltlich beraten lassen und das kostenlose Erstberatungsangebot der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch nehmen. Die Kanzlei vertritt bereits tausende Autobesitzer im VW-Abgasskandal.


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