CoinCoreX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Wir können Anlegern aus verschiedensten Gründen nur dann abraten, über die Internethandelsplattform CoinCoreX, die unter der Domain coincorex.com unterschiedlichste Handelsgeschäfte anbietet, Handelsgeschäfte durchzuführen.

Die vorgenannte Firma bietet auf ihrer Homepage den sog. Forex-Handel sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und den Handel mit Kryptowährungen, an, wobei sie angeblich die bestmöglichen Handelsbedingungen anbieten würde, damit Trader die vielen Gelegenheiten voll ausschöpfen können. Anleger könnten Profit sowohl auf Bullen- als auch auf Bärenmärkten erzielen.

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform CoinCoreX fungiert angeblich eine Firma COINCORE LTD, die in England unter der Adresse: 167-169 Great Portland Street, 5th Floor, London, W1W 5PF, England, eine Niederlassung betreiben soll.

Gegen eine Anlage über die entsprechende Handelsplattform sprechen mehrere Gründe:

So warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen einer Pressemitteilung vom 18.03.2024 vor der Webseite coincorex.com und teilte mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite coincorex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden. Dort könnten Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Letztlich handelt es sich bei der Firma CoinCoreX um ein entsprechendes Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Firma CoinCoreX ohne Genehmigung der BaFin unlizenziert bzw. unreguliert die vorgenannten Handelsgeschäfte anbietet und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt.

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern vertreten, die Geschäfte mit unregulierten Finanzdienstleistern, wie der Firma CoinCoreX, getätigt haben. Viele Anleger mussten hierbei negative Erfahrungen machen.

Unabhängig davon ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma CoinCoreX bzw. der entsprechenden Betreibergesellschaft sind. Ein rechtsverbindliches Impressum fehlt.

Warum im Rahmen des Internetauftritts seitens der Firma CoinCoreX als Kontaktmöglichkeit eine schweizer Telefonnummer angegeben wird, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, wenn die Firma doch in England ihren Unternehmenssitz haben will.

Anleger, deren Guthaben nicht ausbezahlt werden oder die Verluste bei den Geschäften mit der Firma CoinCoreX erlitten haben, sollten kurzfristig anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und keinesfalls weitere Einzahlungen leisten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CoinCoreX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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