Computerbetrug durch gefälschte pdf-Rechnungen
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Die Methoden der Betrüger werden immer raffinierter:
Der Kanzlei Helbing werden immer mehr Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in EDV-Systeme von Unternehmen oder Freiberuflern "hacken", um die IBAN in den als pdf-Datei versandten Eingangsrechnungen zu manipulieren. In dem Glauben eine berechtigte Forderung eines Lieferanten oder Dienstleisters zu erfüllen, überweisen die arglosen Rechnungsempfänger den Rechnungsbetrag auf das falsche Konto. Die dort eingehenden Beträge werden von den professionell organisierten Tätern umgehend abgeschöpft.
Ermöglicht wird diese Betrugsmasche häufig durch eine nachlässige Identifizierung des in den Betrug eingebundenen Inhabers des falschen Zielkontos. Erst hierdurch wird den Betrügern ein Zugang zum allgemeinen bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeräumt. So liegen der Kanzlei Helbing mehrere Fälle zur Bearbeitung vor, bei denen die Solarisbank ein Konto mittels eines sog. Videoidentifizierungsverfahres eröffnet hat, ohne sich einen Nachweis der Wohnanschrift des Kontoinhabers vorlegen zu lassen. Auf dem so eröffneten Konto gingen nach wenigen Tagen die durch Fälschung der Rechnungen erschlichenen Zahlungen ein, die unverzüglich an verschiedene andere Konten im europäischen Ausland weitergeleitet wurden.
Nach unserer Auffassung liegt in dieser Bankenpraxis ein Verstoß gegen die Identifizerungspflichten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, sog. Geldwäschegesetz. Wir bereiten daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die kontoeröffnende Bank vor. Ferner stehen wir im Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um zu erreichen, dass die systematisch ausgenutzten Sicherheitslücken künftig geschlossen werden.
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