Condor Mahnbescheid in Sachen KSM GmbH wegen Filesharing erhalten – was tun?

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Mit dem Mahnbescheid soll ein Schadensersatzanspruch aus Unfall/Vorfall geltend gemacht werden. Die Ansprüche sollen dabei aus dem Jahr 2010 stammen, offenbar aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Mandantin KSM GmbH. Rechtsanwalt Bernd Rudolph aus Mannheim verlangt nun Schadensersatz in Höhe von 700,00 EUR sowie Rechtsanwaltshonorar wegen der Abmahnung aus 2010 in Höhe von 1.192,60 EUR berechnet aus einem Streitwert von 25.000 EUR.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte in jedem Fall ernst genommen werden, ignorieren oder gegenüber Rechtsanwalt / Condor bestreiten hilft hier nicht weiter, vielmehr sollte dagegen mit dem beigefügten Formular formell Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollte unbedingt auf die Frist von 2 Wochen geachtet werden. Nichts tun kann hier teuer werden.

Was können Sie tun, müssen Sie die Forderung aus dem Mahnbescheid bezahlen?

Wichtig ist, dass die im Mahnbescheid aufgestellte Forderung noch nicht gerichtlich geprüft wurde, im Mahnbescheid werden lediglich die weiteren Kosten (Zinsen und Verfahrenskosten) auf deren Richtigkeit geprüft. So können mit einem Mahnbescheid also auch Ansprüche geltend gemacht werden, die dem Grunde oder der Höhe nach nicht bestehen oder gegen die sich der Betroffene wehren könnte. 

In der Rechtsprechung besteht in Filesharing-Angelegenheiten zunächst die Anscheinsvermutung, der Anschlussinhaber sei als Täter der Rechtsverletzung verantwortlich. Diese Vermutung kann jedoch mit Angaben zum Vorwurf widerlegt werden. Dabei spielt u.a. eine Rolle, WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. Hierzu gibt es verschiedene und vielfältige Rechtsprechung, abhängig auch vom jeweiligen Gericht.

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 „Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 „Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Aber auch die Höhe der Ansprüche kann mitunter erfolgreich angegriffen werden. Durch den neu geschaffenen § 97 a Abs. 3 UrhG besteht nun sogar eine Begrenzung bei Streitwerten von nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang, einige Gerichte wenden diese neue Gesetzeslage auch für Altfälle an und berichtigen die Rechtsanwaltskosten auf ca. 150,00 EUR. 

Sollten auch Sie Fragen zu Filesharing-Abmahnungen oder Mahnbescheiden von Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen und zu den geforderten Ansprüchen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Beratung und Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt: baumgaertner@bf-law.de

Internet: www.rechtsanwalt-baumgaertner.de



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