CopeCart GmbH und die rechtlichen Möglichkeiten für Kunden

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In den letzten Jahren hat das Geschäft mit Online-Coachings einen regelrechten Boom erlebt. Viele Anbieter bieten sinnvolle und hilfreiche Kurse an, die es den Nutzern ermöglichen, schnell und unkompliziert relevantes Wissen zu aktuellen Themen zu erlangen. Doch leider gibt es auch schwarze Schafe, die sich ausschließlich auf ihre Umsätze konzentrieren.

Die Verkaufsstrategien und Verkaufstricks der Online-Coaching-Anbieter

Online-Coaching-Anbieter nutzen überzeugende Verkaufsstrategien und diverse Tricks, um neue Kunden zu gewinnen. Einige Kunden berichten sogar, dass sie den Vertragsabschluss unbemerkt erlebt haben. Unzufriedene Kunden stellen sich daher die Frage, wie sie den Coaching-Vertrag widerrufen, kündigen oder anfechten können. Dies sollte im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt im Bereich Online-Coaching überprüft werden.

Die CopeCart GmbH als Anbieter von Online-Coachings

Die CopeCart GmbH mit Sitz in Berlin positioniert sich als Unternehmen, das dabei hilft, digitale Geschäftsprozesse zu vereinfachen. Sie übernimmt den Rechnungsversand, die Bezahlung und setzt auf verkaufsfördernde Checkouts. Insbesondere im Bereich Online-Coaching tritt CopeCart oft als Vertragspartner anstelle der eigentlichen Anbieter auf. Viele Kunden sind sich dieser Tatsache nicht bewusst, und bei Unzufriedenheit müssen sie sich an CopeCart als Vertragspartner wenden.

Sind Coaching-Verträge über CopeCart unwirksam?

Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist für Fragen rund um den Fernunterricht zuständig. Hier kann überprüft werden, ob ein Online-Coaching-Anbieter die erforderliche Zulassung hat. Fehlt diese Zulassung, können die Verträge von Anfang an unwirksam sein. 

Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz liegt Fernunterricht vor, wenn ein Lehrgang gegen Entgelt angeboten wird und eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet. Liegt Fernunterricht vor und fehlt die erforderliche Zulassung, können die Verträge grundsätzlich unwirksam sein. In solchen Fällen kann die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert oder die Zahlung verweigert werden.

Online-Coaching – Widerruf und Unwirksamkeit von Widerrufsverzicht

Verbraucher haben in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertragspartner muss den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehren. Ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt, kann der Widerruf innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen erklärt werden.

Viele Anbieter versuchen, einen Widerrufsverzicht zu vereinbaren. Die Zulässigkeit bedarf einer genauen Überprüfung im Einzelfall durch einen erfahrenen Anwalt. Dabei ist insbesondere § 356 BGB zu beachten. Bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen.

Anfechtung des Vertrags – Eine Option für Online-Coaching-Kunden?

Coaching-Verträge können auch angefochten werden, wenn Anfechtungsgründe vorliegen. Diese sind in den Paragraphen §§ 119 ff. BGB geregelt. Wichtig bei der Anfechtung ist die Einhaltung der Anfechtungsfrist. Diese beträgt in der Regel ohne schuldhaftes Zögern.

Kündigungsmöglichkeiten bei Online-Coaching-Verträgen

Häufig können Online-Coaching-Verträge wirksam durch eine Kündigung beendet werden. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden. Bei Fragen zur Kündigung steht Rechtsanwalt Dimitrov für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Für rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich Online-Coaching-Verträge stehen erfahrene Anwälte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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E-Mail: info@tes-partner.de

Foto(s): Foto von Fabian Blank auf Unsplash

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