Coretradesindex – FCA warnt

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Zur Handelsplattform coretradesindex.com wird auf der Webseite beschrieben, dass man den schnellsten Handel mit modernen Technologien ermögliche und es keine Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung und genauste Angebote geben würde und einem die Plattform rund um die Uhr und am Wochenende zur Verfügung stehen würde und auch der Kundenservices rund um die Uhr verfügbar sei.

Anleger sollen Anlagen in Contracts for Differences – CFD´s (Differenzkontrakte), z. B. auf Indizes, und Devisen (Forex-Geschäfte) und auch Kryptowerte handeln können.

Allerdings Warnhinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde – FCA

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass Coretradesindex über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Auch keine Genehmigung der BaFin 

Bei dem Angebot von CFDs oder auch z. B. Forex etc. in Deutschland wird ein Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) betrieben.

Um entsprechende Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten zu können, muss ein Betreiber aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Eine derartige Genehmigung hat Coretradesindex nach unserer Kenntnis nicht.

Auch fehlt auf der Webseite ein Impressum, aus dem sich die Betreibergesellschaft oder auch verantwortliche Personen ersehen lassen würden.

Auch dies sollten für Anleger Gründe zur Vorsicht sein.

Möglichkeiten für Anleger von Coretradesindex

Zum Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland kann es für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG geben.

Auch wenn gegenüber Anleger vorsätzlich falsche Aussagen getroffen oder erwirtschaftete Guthaben nicht ausgezahlt werden, können sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 05.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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