Corona Soforthilfe & Überbrückungshilfe & Betrug: hier droht Strafbarkeit

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"Lockdown Light": Seit Kurzem gilt die Überbrückungshilfe II. Diese dient als finanzielle Hilfe des Bundes und der Länder für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige während der Corona Pandemie. Die Überbrückungshilfe soll Umsatzeinbußen abmildern. 

Für wen gilt die Überbrückungshilfe II?

Grundsätzlich können Unternehmen und Selbständige einen Antrag stellen, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten 
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Für junge Unternehmen, die vor April 2019 gegründet wurden, gelten die o.g. Bestimmungen nicht. 

Für welchen Zeitraum wird die Überbrückungshilfe II bewilligt?

Die Überbrückungshilfe II soll Umsatzeinbußen in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 2020 mildern. Anträge können bis Ende des Jahres 2020 gestellt werden. 

Vorsicht Betrug: Strafbarkeit droht

Wegen Subventionsbetrugs nach § 264 StGB macht sich strafbar, wer die Corona Soforthilfe oder Überbrückungshilfe beantrag hat und bei der Antragstellung falsche Angaben zu den Voraussetzungen des Antrags gemacht hat oder spätere Änderungen der Umstände nicht mitgeteilt hat. Dabei genügt, wenn die Angaben leichtfertig falsch oder unvollständig gemacht wurden.
Lesen Sie hierzu: Soforthilfe Subventionsbetrug: Was tun?

Strafbarkeit wegen Betrugs droht auch bei falschen Angaben im Antrag auf die Überbrückungshilfe II. 

Gegen mich wird wegen Subventionsbetrugs ermittelt. Was tun?

Lassen Sie sich dringend von einem Anwalt und Strafverteidiger persönlich beraten. Als Anwältin für Strafrecht in München kann ich Sie bei allen Betrugsvorwürfen verteidigen. Es ist zu prüfen, ob Sie die erhaltene Überbrückungshilfe zurückerstatten müssen. 

Nehmen Sie jederzeit mit mir Kontakt auf in meiner Kanzlei im Herzen von München.

HAIDER Rechtsanwälte

Erzgießereistr. 2 - 80335 München

Tel: 089 523 88 0 88
Email: mail@haider.legal

Mehr Infos unter www.haider.legal


Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html


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