Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Betrug!

Betrug - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Betrug - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Betrug ist ein Vermögensdelikt und im Strafgesetzbuch in § 263 zu finden.
  • Er wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Liegt ein besonders schwerer Fall vor, scheidet die Verhängung einer Geldstrafe in der Regel aus.
  • Eine Selbstanzeige hat bei Betrugsdelikten keine strafbefreiende, sondern bestenfalls eine strafmildernde Wirkung.
  • Opfer eines Betrugs können einen Zivilprozess gegen den Täter anstrengen oder Anzeige erstatten und ihre Rechte im Zuge des Strafprozesses geltend machen.

Wann spricht man von Betrug?

Der Betrug stellt das wichtigste Vermögensdelikt dar und ist im Strafgesetzbuch in § 263 StGB geregelt. Die Strafnorm dient dem Schutz des Vermögens als Ganzes. Sie schließt sämtliche Verhaltensweisen ein, bei denen ein anderer mit Tücke und der Absicht getäuscht wird, dem Täter einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Nach der Rechtsprechung müssen folgende objektive Voraussetzungen gegeben sein, damit ein Verhalten strafrechtlich als Betrug betrachtet werden kann:

  • Täuschung über Tatsachen: Der Täter muss das Opfer über eine Tatsache täuschen. Bei einer Tatsache handelt es sich um etwas, dessen Vorliegen man beweisen kann, wie z. B. die Beschaffenheit oder den Wert einer Sache. 
  • Irrtum: Die Täuschung muss beim Opfer einen Irrtum aufrechterhalten oder erregen. Unter einem Irrtum ist eine Fehlvorstellung von einer Tatsache zu verstehen. 
  • Vermögensverfügung über eigenes oder fremdes Vermögen: Der Getäuschte muss eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen. Als Verfügung gilt dabei jede Handlung, die unmittelbar das Vermögen mindert. 
  • Schaden bzw. Vermögensgefährdung: Durch die Vermögensverfügung muss es zu einem Schaden oder laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest zu einer Vermögensgefährdung gekommen sein. 
  • Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen 
  • Vorsatz: Vorsatz muss in der Regel bei Straftaten immer gegeben sein.

Wie wird Betrug bestraft?

Das Strafmaß, das bei Betrug Anwendung findet, sieht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe vor. Auch der Versuch ist strafbar.

Hilft eine Selbstanzeige im Falle von Betrug?

Beim Betrug existiert keine strafbefreiende Selbstanzeige wie im Steuerrecht. Auch wenn man Selbstanzeige erstattet, kommt man um eine Bestrafung nicht herum. Allerdings wird die Selbstanzeige im Regelfall strafmildernd berücksichtigt. Dennoch sollte man keine Selbstanzeige ohne anwaltliche Beratung vornehmen.

Wann verjährt ein Betrug?

Im Strafrecht wird eine Unterscheidung zwischen der Strafverfolgungsverjährung, also ab wann einer Straftat nicht mehr nachgegangen werden kann (§ 78 StGB), und der Strafvollstreckungsverjährung, also ab wann eine verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann (§ 79 StGB), getroffen.

Beim Betrug verjährt die Verfolgung laut § 78 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung fängt mit Beendigung der Tat an, wird aber durch verschiedene Ereignisse wie die Eröffnung des Hauptverfahrens unterbrochen.

Bei der Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB) ist zur Feststellung der Vollstreckungsfrist die im jeweiligen Einzelfall für den Betrug verhängte Strafe ausschlaggebend. Die Frist fängt zu laufen an, wenn im Zusammenhang mit dem Betrug ein Gerichtsurteil Rechtskraft erlangt hat.

Wann handelt es sich um Betrug in einem besonders schweren Fall?

Von einem besonders schweren Fall spricht das Strafgesetzbuch gemäß § 263 Absatz 3 StGB immer dann, wenn eine der folgenden Ausführungsformen vorliegt:
 
  • gewerbsmäßiger Betrug, also wiederholter Betrug, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen oder Betrug als Mitglied einer Bande, die zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung gegründet wurde
  • Betrug, der einen Vermögensverlust mit großem Ausmaß (laut Rechtsprechung ab 50.000 Euro) entstehen lässt oder die fortgesetzte Begehung von Betrug mit Vermögensschädigung vieler Menschen
  • Betrug durch den Missbrauch der eigenen Befugnisse oder einer Amtsträgerstellung
  • Betrug durch die Vortäuschung eines Versicherungsfalles, nachdem der Täter oder ein anderer eine Sache von bedeutendem Wert (mindestens 750 €) in Brand gesetzt oder durch Brandlegung komplett oder zum Teil vernichtet oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat
Liegt ein schwerer Betrug vor, so erhöht sich das Strafmaß spürbar. Das Strafgesetzbuch bewegt sich dann nur noch in einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe wird im Regelfall selbst für Ersttäter nicht mehr verhängt.

Welche weiteren Formen des Betrugs existieren?

Neben den Tatbeständen, die unter den besonders schweren Betrug fallen, haben sich noch mehr Formen des Betrugs herausgebildet. Man unterscheidet hierbei:

  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug (§§ 264–264a StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Kreditbetrug (§ 265b StGB
  • Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§§ 265c, 265d StGB)
  • Sozialleistungsbetrug (wird als „normaler“ Betrug nach § 263 StGB verfolgt)

Wie viele Fälle von Betrug gibt es in Deutschland jährlich?

In Deutschland gab es im Jahr 2018 840.783 registrierte Betrugsdelikte. Dabei handelt es sich um die bekanntgewordenen Fälle, die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen. Bei einem genauen Blick auf die Fallzahlen des genannten Jahres wird deutlich, welche Betrugsdelikte besonders häufig verübt wurden:

BetrugsdeliktAnzahl
Waren- und Warenkreditbetrug295.129
Darunter: Tankbetrug72.424
Erschleichen von Leistungen213.443
Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel62.067

Was kann man als Opfer eines Betrugs tun?

Wenn Privatpersonen oder Unternehmen einem Betrug zum Opfer gefallen sind, besitzen sie Rückzahlungsansprüche, die sie im Rahmen eines Zivilprozesses durchsetzen können. Alternativ können Opfer Strafanzeige wegen Betrugs erstatten und so Druck auf den Schuldner ausüben. Zudem können die Opferrechte gegenüber dem Täter unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden, wenn es zu einer Anklage kommt.

Für ein solches Strafverfahren sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen, der über Erfahrung als Opferanwalt verfügt. Dieser sollte sich möglichst schon um die Erstattung der Anzeige kümmern, um dabei Fehler zu vermeiden. Falsche Formulierungen können hier im schlimmsten Fall dazu führen, dass gegen das Opfer z. B. ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat in die Wege geleitet wird.

Foto(s): ©Pexels/ Darina Belonogova

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Betrug?

Rechtstipps zu "Betrug"