Cosmos Versicherung erkennt nach Einschaltung unserer Kanzlei Berufsunfähigkeit eines VN an

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Die Cosmos Lebensversicherungs-AG („CosmosDirekt“) hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers anerkannt.

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2004 eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Im Juni 2016 beantragte er bei der Versicherung wegen einer depressiven Episode Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Statt die Berufsunfähigkeit aber anzuerkennen, bot die CosmosDirekt unserem Mandanten einen bis lediglich 2019 befristeten Vergleich an. Dieser Vergleich sah vor, dass die Versicherung bis 2019 Zahlungen aus Kulanz leiste. Weder erkannte die CosmosDirekt die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten dem Grunde nach an, noch traf sie überhaupt eine Entscheidung zur Leistungspflicht.

Der Versicherungsnehmer war mit dem Vergleichsangebot der CosmosDirekt nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft war“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Denn das Vergleichsangebot der CosmosDirekt entsprach nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 7. Februar 2007, Az. IV ZR 244/03, aufgestellt hatte.“

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft übernahmen daraufhin das Mandat und forderten die CosmosDirekt auf, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. Die Reaktion der Versicherung erfolgte zeitnah und fiel erwartungsgemäß positiv aus. „Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass der Fall so schnell gelöst werden konnte“, erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Luber, LL.M., M.A., Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Das Verfahren zeigt mal wieder, dass die frühzeitige Einschaltung von Fachanwälten für Versicherungsrecht eine erfolgversprechende Maßnahme sein kann, um schnell zu einer für alle Parteien vernünftigen Lösung zu gelangen.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


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