Crescendo Capital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Onlinehandelsplattform Crescendo Capital wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain crescendocapital.ltd damit, dass Anleger über die Handelsplattform u. a. mit Währungspaaren (Forex) sowie mit Kryptowährungen handeln könnten.
Es werden verschiedene Kontenmodelle, je nach Anlagesumme, angeboten.
Anlegern ist nach Überprüfung des Internetauftritts dringend zu empfehlen, kein Kapital über die Handelsplattform Crescendo Capital anzulegen.
Gegen eine Kapitalanlage sprechen unterschiedliche Gesichtspunkte:
Beispielsweise wird einem Anleger nicht mitgeteilt, in welchem Unternehmensregister die Firma Crescendo Capital Ltd. eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Crescendo Capital Ltd. sind.
Das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig.
Anleger erhalten auch keinen Hinweise darauf, wo die Firma Crescendo Capital einen Sitz oder eine Niederlassung haben soll. Darüber hinaus fehlen auch weitere Angaben zu Kontaktmöglichkeiten, wie beispielsweise über Email oder Telefon.
Gegen eine Kapitalanlage spricht auch, dass die spanische Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV) mittlerweile am 07.04.2025 vor der Firma Crescendo Capital warnte und mitteilte, dass die entsprechende Firma nicht autorisiert wäre, über ihre Homepage Finanzdienstleistungen zu erbringen bzw. Finanzprodukte für Anleger zu erwerben.
Auf der Homepage der Firma Crescendo Capital findet sich kein Hinweis darauf, dass eine Finanzaufsichtsbehörde der Firma Crescendo Capital eine entsprechende Genehmigung erteilt hätte. Entsprechende Genehmigungen sind jedoch zwingend erforderlich und Anleger sollten nur über regulierte Handelsplattformen Anlagegeschäfte durchführen.
Auch in Deutschland verfügt die Firma Crescendo Capital über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Handelsgeschäfte anzubieten. Soweit deshalb für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchgeführt werden, verstößt die Firma Crescendo Capital gegen das Kreditwesengesetz (KWG), d. h. gegen geltendes deutsches Recht.
Anleger, die bei der Plattform Crescendo Capital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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