CryptoGo365 – Vorsicht

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Seitens der Internethandelsplattform CryptoGo365 wird unter der Domain cryptogo365.com u. a. der Handel mit Differenzkontrakten angeboten.

Dieser sog. CFD-Handel ist mit hohen Risiken behaftet.

Anlegern wird abgeraten über die vorgenannte Handelsplattform Handelsgeschäfte zu tätigen. Die entsprechenden Gründe, die gegen eine Anlage sprechen, werden im Folgenden ausgeführt:

Hohe Risiken beim Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s)

Analysen der zuständigen nationalen Behörden zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten zeigen, dass in 74 % bis 89 % der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verzeichnet werden, wobei der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen € 1.600,00 und € 29.000,00 beträgt.

Dies teilte die Europäische Finanzmarktaufsicht (ESMA) im Rahmen einer Pressemitteilung vom 27.03.2018 mit.

Darüber hinaus wurde seitens der ESMA darüber informiert, dass im Zusammenhang mit CFD´s, die Kleinanlegern angeboten werden, erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes bestehen. Diese Bedenken ergeben sich aus der Komplexität und der mangelnden Transparenz dieser Produkte, den besonderen Merkmalen von CFD´s (überaus großer Hebeleffekt), dem Missverhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko sowie aus Vermarktungs- und Vertriebsaspekten.

Mangelndes Impressum

Dem Internetauftritt der Firma CryptoGo365 ist nicht zu entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma CryptoGo365 oder der Betreibergesellschaft CryptoGo365 LTD sind. Ein rechtsverbindliches Impressum ist nicht vorhanden.

Sitz der Betreibergesellschaft

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform CryptoGo365 fungiert eine Firma CryptoGo365 LTD, die auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Beachmont Business Centre, 297, Kingstown St. Vincent and the Grenadines, eine Niederlassung haben soll.

In der Vergangenheit waren unter der entsprechenden Adresse oft betrügerische Internethandelsplattformen ansässig. Es steht zu vermuten, dass es sich um eine Briefkastenadresse handelt.

Keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

Unseres Erachtens betreiben die Firma CryptoGo365 einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 I a S. 2 Nr. 4 c Kreditwesengesetz (KWG), da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. CFD-Kontrakte) anbietet. Für das Betreiben eines Eigenhandels ist eine Erlaubnis nach § 32 I KWG erforderlich, falls die Geschäfte in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäft dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Unsere Kanzlei, die seit mehreren Jahren auf dem Bereich der Vertretung geschädigter Kapitalanleger im Internethandelsbereich spezialisiert ist, vertrat viele Anleger, die mit ungenehmigten Handelsplattformen Handelsgeschäfte getätigt haben.

Wenn Firmen ohne Genehmigung entsprechende Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anbieten und mit deutschen Anlegern abwickeln, dann verstoßen sie gegen das KWG. Anlegern wird dringend abgeraten, bei solchen Firmen Kapital anzulegen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CryptoGo365 investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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