GlobalFondFX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform GlobalFondFX bietet unter der Domain globalfondfx.com im Internet verschiedenste Handelsgeschäfte an. So könnten Anleger mit Währungspaaren (Forex) handeln und mit Differenzkontrakten (CFDs)

Den Anlegern werden anspruchsvolle Trading- und Risikomanagementtools versprochen, die entsprechende Hardware, ein attraktives Kryptorückvergütungsprogramm und Sicherheit bei den entsprechenden Kapitalanlagen.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur dringend davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform GlobalFondFX Handelsgeschäfte zu tätigen.

Gegen eine Anlage sprechen verschiedenste Punkte:

Zunächst einmal ist dem Internetauftritt der Firma GlobalFondFX nicht zu entnehmen, in welchem Land die Firma GlobalFondFX eine Niederlassung betreibt und wo ihr Geschäftssitz ist.

Bereits dies ist unüblich, zumal noch nicht einmal eine Adresse benannt wird, unter der die Firma GlobalFondFX erreichbar sein soll.

Als Kontaktmöglichkeit wird lediglich die Emailadresse: support@globalfondfx.com angegeben.

Im Übrigen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma GlobalFondFX sind.

Darüber hinaus erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma GlobalFondFX keine Genehmigung in Deutschland über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten und die vorgenannten Handelsgeschäfte für Anleger abzuwickeln.

Die Firma GlobalFondFX handelt in Deutschland deshalb unreguliert bzw. ungenehmigt und verstößt gegen geltendes deutsches Recht.

Der Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) ist auch strafrechtlich relevant. Verantwortliche von Internethandelsplattformen, die unreguliert bzw. ungenehmigt Finanzdienstleistungen anbieten, können sogar zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verurteilt werden (§ 54 KWG).

Unsere mehrjährige Erfahrung im Hinblick auf unregulierte Internethandelsplattformen zeigt, dass man keinesfalls mit entsprechenden Handelsplattformen, wie der Firma GlobalFondFX, Handelsgeschäfte abschließen sollte.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform GlobalFondFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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