CS Euroreal – Gericht billigt Anlegern Schadensersatz zu

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Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Anleger des CS Euroreal Schadensersatz wegen Falschberatung erhalten soll. Anleger des offenen Immobilienfonds sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen und sich der Interessengemeinschaft eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht anschließen. Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wurde von z. B. von der Postbank vertrieben.

Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und aufgelöst werden muss. Die Gesamtsumme der Verkaufsaufträge betrug 3 Mrd. Euro, während die Liquidität des Fonds sich auf 1,6 Mrd. Euro belief. Während der hierdurch erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des Fonds veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.

Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.

Landgericht Frankfurt am Main entscheidet im Sinne der Anleger

Des Weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Dort wurde einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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