CS Euroreal: Klagen für falsch beratene Postbank-Kunden

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Seit dem Aus des offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2012 ist einige Zeit vergangen. Seitdem müssen sich die Anleger mit dem langen Warten zwischen den Auszahlungen und dem Hoffen auf die Höhe dieser Ausschüttung abfinden. Doch nicht jeder Anleger möchte sich auf die langwierige Abwicklung einlassen. Ein Grund mag sein, dass nicht wenige Postbank-Kunden sich an die Anpreisungen während der Beratungsgespräche erinnern und die spätere Enttäuschung, als der Fonds CS Euroreal geschlossen und schlussendlich aufgelöst wurde.

Schadensersatzklagen für falsch beratene Postbank-Kunden bei Gericht eingereicht

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt eine Vielzahl von Postbank-Kunden und reichte nun weitere Schadensersatzklagen für Anleger ein, welchen der Fonds CS Euroreal von der Postbank empfohlen wurde. In vielen Fällen der Kanzlei stellt sich die Frage, ob der Immobilienfonds überhaupt für den Anleger geeignet war. Denn oftmals steht am Anfang der Investition ein Beratungsfehler, sodass der Postbank-Kunde von vornherein mit einer „unpassenden" Kapitalanlage ausgestattet war. Beratungsfehler können bei jedem Anlageberatungsgespräch passieren.

Ob ein Anlageberatungsgespräch ordnungsgemäß ablief oder ob es Defizite aufwies, bemisst sich an den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage (anlagegerechte Beratung). Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.

Zu den Risiken, über welche aufzuklären war, zählt beispielsweise das Risiko einer Auflösung - immerhin ist gesetzlich vorgesehen, dass ein offener Immobilienfonds nach zwei Jahren der Schließung keine andere Möglichkeit hat, als wieder zu öffnen oder aufgelöst zu werden. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenen Urteil stellt das Oberlandesgericht Oldenburg fest, die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

Es kommt auf das individuelle Anlageberatungsgespräch an

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, welchen die Postbank-Berater ebenfalls nachkommen mussten. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des CS Euroreal rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Postbank-Kunden, die wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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