Cum-Ex-Deals: Schweizer Bank Sarasin muss 45 Mio. Euro Schadensersatz zahlen

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Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat entschieden, die Schweizer Bank Sarasin hafte einem Drogerieunternehmen wegen fehlerhafter Beratung auf Schadensersatz in Höhe von 45 Millionen Euro (Urteil vom 14.09.2018 – 5 U 98/17). Die Bank hatte für den Drogeriekonzern Gelder im Luxemburger Sheridan-Fonds angelegt. Über diesen wurden mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften Gewinne in Form von Steuererstattungen erwirtschaftet und an die Investoren ausgezahlt. Nachdem dann Ermittlungen bezüglich der Cum-Ex Geschäfte vonseiten des Bundesfinanzministeriums aufgenommen wurden, brach der Fonds zusammen und die Drogeriekette verlor ihre Einlagen. Die Haftung der Bank begründet sich auf einer Pflichtverletzung in ihrer Beratertätigkeit, da sie das Drogerieunternehmen beim Ankauf der Fonds-Anteile nicht ausreichend informiert habe.

Staat zahlt zu viel Steuergelder zurück – zulasten des Steuerzahlers

Nachdem der Skandal bekannt wurde, setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der viele offene Fragen klären sollte, unter anderem in Bezug auf die Legalität dieser Geschäfte. Doch wie lässt sich mit dieser Art von Geschäften überhaupt Gewinn erwirtschaften? Ganz allgemein: Es gibt am Aktienmarkt Aktien mit (lat. „cum“) und ohne (lat. „ex“) Dividendenausschüttungsanspruch zu erwerben. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) gehen bei Aktien ausnahmsweise Eigentumsrechte bereits mit Vertragsschluss auf den Käufer über. Dadurch kann nicht mehr bestimmt werden, wem welche Aktien um dem Stichtag der Dividendenausschüttung zuzuordnen sind. Grundsätzlich sind solche Dividendenausschüttungen steuerpflichtig, allerdings können diese Zahlungen erstattet werden. Da die Aktien hin- und hergeschoben wurden, ließ sich nicht mehr klar bestimmen, wer zum Stichtag der tatsächliche Eigentümer der Aktie war. Damit wurden die Steuerrückzahlungen mehrfach erstattet und die Banken und Finanzdienstleister machten Gewinn.

„Cum-Ex“: Kann Aktienschieben auf Kosten des Steuerzahlers legal sein?

Trotz der mehr als 30 Ermittlungsverfahren gegen über 100 Banken, die mittlerweile laufen, um die Angelegenheit zu untersuchen und zu klären, ist die Frage zur Legalität noch nicht höchstrichterlich geklärt. Obgleich bereits Gerichtsurteile vorliegen und auch die Untersuchungskommissionen des Bundestages zu dem Ergebnis kamen, dass Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig seien, liegt noch kein Urteil des BGH zu dem Thema vor. Allerdings gibt ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Urteil vom 02.03.2017 – 2 BvR 1163/13) Anlass dazu, von Rechtswidrigkeit auszugehen: Hier hatte das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung von Geschäftsräumen verworfen, weil es hinreichenden Tatverdacht der besonders schweren Steuerhinterziehung gegeben habe.

Fazit: Verluste im Milliardenbereich – Anleger sollten Rechte prüfen lassen

In der Politik ist man sich uneins darüber, wer dagegen hätte vorgehen müssen, was zu tun ist und vor allem: wie hoch der Schaden ist. Nach Anhörung von rund 70 Zeugen und mehr als 200 gefassten Beweisbeschlüssen kann immer noch nicht genau beziffert werden, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Die Schätzungen belaufen sich auf eine Summe zwischen zehn und 32 Milliarden Euro, die der Staat Banken und Finanzdienstleistern zu viel zurückerstattete. Vielfach wurden Steuerschulden von den Banken jetzt zurückgezahlt, andere klagten gegen den Bescheid. Die Möglichkeit, dass Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof (BGH) für rechtens erklärt werden, besteht. Allerdings lassen die vorangegangenen Entscheidungen das nicht erwarten. Anleger solcher Fonds sollten deswegen wie die oben genannte Drogeriekette, ihre Ansprüche gegen Banken und Finanzdienstleiser prüfen lassen, um Schadensersatz für ihre Verluste zu erhalten. Die Anwälte der Bernd Rechtsanwalts GmbH stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten gerne zur Verfügung.



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