Cytotec im Off-Label-Use zur Geburtseinleitung – Patientin erhält 10.000 Euro Schmerzensgeld dank Patientenanwalt
- 3 Minuten Lesezeit
Unsere Mandantin wurde bei der Geburtseinleitung ihres Kindes mit dem Medikament Cytotec behandelt – allerdings im sogenannten Off-Label-Use. Das bedeutet, dass das Medikament außerhalb der offiziell zugelassenen Anwendungsgebiete eingesetzt wurde.
Fehlende Aufklärung über den Off-Label-Use
Weder der behandelnde Arzt noch die Hebamme klärten unsere Mandantin darüber auf, dass Cytotec (Misoprostol) ursprünglich zur Behandlung von Magen- und Darmgeschwüren entwickelt wurde. Stattdessen wurde es zur Geburtseinleitung verwendet, was zu schweren Komplikationen führte.
Kontroverse um den Einsatz von Cytotec im Off-Label-Use
Cytotec wird auf Entbindungsstationen häufig eingesetzt, da es als Nebenwirkung wehenfördernd wirkt. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass der Off-Label-Use von Cytotec das Risiko eines sogenannten Wehensturms erhöht – einer gefährlichen Situation, in der starke und schnell aufeinanderfolgende Wehen auftreten. Dies kann dazu führen, dass das Kind nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird.
Bis heute ist nicht eindeutig nachgewiesen, dass der Nutzen der Wehenbeschleunigung durch den Einsatz von Cytotec im Off-Label-Use die bekannten Risiken überwiegt. Daher bleibt der Einsatz dieses Medikaments umstritten.
Aufklärungspflicht und Selbstbestimmungsrecht
Das Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mütter muss unbedingt gewahrt werden. Daher ist es unerlässlich, dass sie umfassend darüber aufgeklärt werden, wenn ein Medikament wie Cytotec entgegen seiner eigentlichen Bestimmung verwendet wird. Dazu gehört auch die Information über mögliche Risiken, wie beispielsweise das Auftreten eines Wehensturms und die damit verbundene Gefahr für das ungeborene Kind.
Unterbleibt eine solche Aufklärung, ist der Einsatz von Cytotec im Off-Label-Use rechtswidrig. In einem solchen Fall stehen der Patientin Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
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Wenn bei der Geburt eines Kindes ein Schaden entsteht, sei es für das Neugeborene oder die Mutter, stellt dies eine tiefgreifende Tragödie für die gesamte Familie dar. Ärztliche Behandlungsfehler während des Geburtsvorgangs können schwerwiegende und dauerhafte Folgen nach sich ziehen, die das Leben von Kind und Mutter für immer verändern.
Bereits geringfügige Fehler während der Geburt können zu irreversiblen Schäden, wie beispielsweise einem Hirnschaden, führen. In solchen Fällen bleibt das Kind oft ein Leben lang pflegebedürftig. Diese schreckliche Situation bringt für die betroffene Familie nicht nur immense psychische Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.
Die finanziellen Auswirkungen eines Geburtsschadensverfahrens können schnell in die Millionen gehen. Gerade in diesem hochkomplexen Bereich mit seinen weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen ist es unerlässlich, einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben.
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