"Dads" - Waldorf Frommer-Abmahnung - was tun?  

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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen „Dads“ erhalten? Sie sollen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) unterschreiben und € 519,50 für 1 Folge bezahlen?

Der Vorwurf ist dabei stets das unerlaubte Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke, nämlich der Serie „Dads“, über die Internettauschbörse BitTorrent.

Abmahnung Waldorf Frommer wegen „Dads“ – Unterlassungserklärung abgeben?

Der deutsche Bundesgerichtshof hat eindeutig geurteilt: Wer unschuldig ist, muss bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen. Unschuldig heißt dabei, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer (für andere bei eigener Pflichtverletzung) haftet.

Sobald nämlich mehrere Personen Zugang zum Internetanschluss des Abgemahnten haben, ist die Vermutung, dass der Abgemahnte Täter der Urheberrechtsverletzung war, derart entkräftet, dass die Schadenersatzansprüche entfallen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn volljährige Familienmitglieder im Haushalt wohnen und das Internet mitnutzen.

Hat der Betroffene Gästen oder Besuchern den Anschluss überlassen und Ihnen explizit das Filesharing untersagt, entfällt seine Haftung ebenso vollständig.

Praxistipp: Hören Sie nicht auf veraltete Artikel im Internet oder auf Hotlines von Rechtsschutzversicherungen. Dort wird man oft sträflich falsch beraten. In vielen Fällen muss der Abgemahnte bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Dads“ nämlich keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen.

Die Verteidigungschancen und die Chance, bei einer Zahlungsverweigerung nicht später verklagt zu werden, steigen bei der Verweigerung einer (modifizierten) Unterlassungserklärung erheblich. Umgekehrt verhält es sich, wenn man Waldorf einfach € 100,00 überweist. Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar.

Keine Experimente: Rechtsanwalt Hechler hat Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

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