Daimler muss im Diesel-Abgasskandal 170.000 Fahrzeuge zurückrufen / Beratung ist nötig

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Die Daimler AG versinkt immer tiefer im Sumpf des Diesel-Abgasskandals. Das Kraftfahrt-Bundesamt zwingt den Autobauer erneut, Dieselfahrzeuge zurückzurufen. In den Autos sollen laut KBA illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation verbaut sein. Betroffen von dem Rückruf sind ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5.Insgesamt seien 170.000 Diesel-Fahrzeuge betroffen, davon etwa 60.000 in Deutschland, so die Behörde. 

Die Kanzlei Dr Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät vom Rückruf betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen und empfiehlt ihren kostenfreien Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Daimler mit zahlreichen Rückrufen des KBA konfrontiert

Die erneute Rückrufaktion im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht überrascht. Im Mittelpunkt des Skandals stehen bei Daimler unter anderem der Motor OM 651. Der ist in unzähligen Modellen verbaut. Bereits im vergangenen Jahr hatte das KBA den Rückruf von 280.000 Daimler-Fahrzeugen in Deutschland angeordnet. Teilweise wurde auch dort der Motor OM 651 verbaut. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums alleine in Deutschland rund 440.000 Fahrzeuge mit dieser Motorvariante zugelassen. Auch der OM 642 ist vom Skandal betroffen. Die Kanzlei erwartet daher noch weitere Rückrufe in den nächsten Monaten.

Der aktuelle Rückruf des KBA ist eine Ergänzung zu einem bereits im vergangenen Jahr erlassenen Bescheid, der sich auf den Geländewagen GLK bezog. Die betroffenen Fahrzeuge würden spätestens seit Mitte 2014 nicht mehr produziert. Das KBA stuft die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Daimler hält sie für zulässig und will Beschwerde gegen den Bescheid einlegen. Mit dem nun erweiterten Bescheid wächst die Zahl der Autos und Vans, die Daimler wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss, nach Konzernangaben auf mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 580.000 in Deutschland. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen.

Chancen der Verbraucher gegen Daimler vor Gericht steigen

Die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat in den vergangenen Monaten eine neue verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Entscheidungen am Bundesgerichtshof und Äußerungen am Europäischen Gerichtshof betreffen nicht nur den Volkswagen-Konzern, sondern wirken sich auch auf Verfahren gegen die Daimler AG aus. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet. Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. 

Diese Entwicklung vor obersten Gerichten wirkt sich bereits auf untere Instanzen aus. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen zwei aktuelle Verfügungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg vor. Daimler wird darin aufgefordert, einen Typengenehmigungsantrag mit Prüfbericht und eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt­-Bundesamtes vorzulegen – selbstverständlich ungeschwärzt. Damit könnte die Geheimhaltungstaktik von Daimler in bisherigen Verfahren ein Ende gesetzt werden. Der Autobauer hat sich bisher nur vage in Verfahren zu den Vorwürfen geäußert.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Dabei lag in der Regel ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeug vor:

  1. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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