Daniel Sebastian Abmahnung und Unterlassungserklärung

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Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian vertritt die DigiRights Administration GmbH in Sachen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen Musikstücken. Meist geht es um mehrere Lieder aus Samplern wie z. B. „Kontor Top of the Clubs" oder Lieder aus „German Top 100 Single Charts" Dateien. Die Lieder wurden illegal im Internet in sog. Tauschbörsen (Filesharing) angeboten.

Die Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian enthält stets an Angebot, die Sache gegen Abgabe einer lebenslang bindenden Unterlassungserklärung mit einer erheblichen Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung sowie einer Zahlung von z. B. € 600,00, € 1.250,00 oder gar € 2.400,00 zu erledigen.

Ist die Abmahnung von Daniel Sebastian Betrug oder Abzocke?

Nein. Das ist weder Betrug noch Internet-Abzocke. Betroffene sollten davon ausgehen, dass jemand die in der Abmahnung genannte Datei über Ihren Internetanschluss mittels einer Filesharing-Software angeboten hat. Eventuell waren es Besucher oder Ihre Kinder. Letztere bestreiten die Vorwürfe oft aus Angst vor den Folgen.

Zentrale Frage: Haftet der Anschlussinhaber für andere?

Die Frage ist also nicht, ob jemand die Datei heruntergeladen hat. Diesen Täter kennt ja Daniel Sebastian meist gar nicht. Zu hinterfragen ist, ob und in welcher Höhe der Anschlussinhaber überhaupt für das Verhalten von Dritten wie z. B. seinen Kindern haftet. Der BGH hat mittlerweile entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht immer für minderjährige und volljährige Kinder haftet. Für Ehepartner haftet er im Übrigen überhaupt nicht.

Der Anschlussinhaber muss nämlich nur dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn er selbst Täter war oder er als Störer war, er also für das Verhalten von Dritten haftet. Daher ist eine Prüfung des Sachverhalts unerlässlich.

Was tun bei einer Daniel Sebastian-Abmahnung?

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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