Das Asylverfahren im Überblick

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Nach Art. 16a Abs. 1 GG genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Die Asylanträge von Schutzsuchenden werden im Asylverfahren geprüft. Der folgende Beitrag gewährt einen Überblick über das Asylverfahren in Deutschland. 

Zuständig für die Bearbeitung eines Asylantrages ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF hat seine Zentrale in Nürnberg, hat darüber hinaus indes auch Standorte im gesamten Bundesgebiet verteilt.

Im Asylverfahren nimmt das BAMF als erstes den Asylantrag entgegen und prüft, ob ein anderer europäischer Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist (sog. Dublin-Verfahren). Das Dublin-Verfahren beinhaltet, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates gestellt wird, nur durch diesen materiell-rechtlich geprüft wird.

Für den Fall, dass Deutschland für den gestellten Asylantrag zuständig ist, findet eine Anhörung des Schutzsuchenden statt. Bei dieser Anhörung wird der Person die Möglichkeit gegeben, seine Fluchtgründe darzulegen. Daran anschließend ergeht eine Entscheidung des BAMF; entweder wird Schutz gewährt, oder der Asylantrag wird abgelehnt. 

Wird der Asylantrag ganz oder teilweise abgelehnt, kann gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb einer Woche Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Der dadurch eingeleitete Gerichtsprozess bis zum letztinstanzlichen Urteil wird als Teil des Asylverfahrens behandelt. 

In der Konstellation, dass sich nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens neue Schutzgründe ergeben, kann die betroffene Person einen Asylfolgeantrag stellen. 

Sollten Sie Unterstützung bei Ihrem Asylverfahren benötigen oder möchten Sie Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erheben, können Sie mich gerne kontaktieren.


Foto(s): https://stock.adobe.com/de/images/asylrecht-art-16-a-grundgesetz/101822771


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