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Das Aus für „warmes Licht“ ist endgültig besiegelt

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Seit 01.09.2012 dürfen auch in Deutschland konventionelle Glühbirnen nicht mehr hergestellt und vertrieben werden. Im Jahr 2009 nahm der Anfang vom Ende der altvertrauten Glühbirne seinen Lauf: Die EG-Verordnung Nr. 244/2009, die auch unmittelbar in der Bundesrepublik Deutschland gilt, schreibt die Abschaffung der Glühbirne vor. Nach dem stufenweisen Aus für die Produktion der 100 Watt, 75 Watt und 60 Watt Glühbirnen in den letzten 3 Jahren sind nun auch die 25 Watt und 40 Watt Glühlampen betroffen. Nur Restbestände  dürfen noch abverkauft werden. Sind sie aufgebraucht, ist Schluss mit dem heißen Draht und seinem - im wahrsten Sinne des Wortes - warmen Licht.

 „Speziallampen" als Schlupfloch

Besonders findige Zeitgenossen - Baumärkte, Lampenläden etc. - versuchen das Verbot der „Birnen" zu umgehen, indem sie Speziallampen anbieten, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden. Das ist legal, denn vor allem etwa stoßfeste Lampen, die mit dem gleichen Sockel hergestellt werden wie die üblichen Haushaltslampen, aber deutlich bruchfester sind, unterliegen der EG-Verordnung tatsächlich nicht. Allerdings werden solche Lampen normalerweise in der Industrie, der Schifffahrt oder im Bergbau verwendet und sind eigentlich nicht für die Verwendung im Haushalt geeignet. Denn ihre Lichtausbeute ist konstruktionsbedingt schlechter als die der herkömmlichen Glühbirnen.

Heatballs

Auch der Versuch, die Glühbirne als Heizelement unter dem Namen „Heatball" zu vertreiben und so die Verordnung gewitzt zu umgehen, scheiterte.  Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen bestätigte kürzlich (Az.:3 K 181/11) das Vertriebsverbot für die sogenannten „Heatballs".  Diese seien herkömmliche Glühlampen: der Verkauf als Heizelemente ein bloßer Versuch, die einschlägigen Vorschriften zu umgehen. Und auch die Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit - wegen der satirischen Auseinandersetzung mit der Problematik - wollte das VG nicht erkennen.

Rettung aus dem Ausland?

Naht die Rettung des heißen Drahts aber eventuell aus dem Ausland? Entwickelt sich die 100 Watt- Glühbirne in der Zukunft zu dem Urlaubsmitbringsel schlechthin? Ohne mengenmäßige Beschränkungen? Wer weiß, denn die private Einfuhr von Glühbirnen aus dem EU-Ausland ist tatsächlich nicht verboten, denn nur der gewerbliche Import zum Verkauf in Deutschland ist nicht mehr möglich.

Und der ein oder andere Liebhaber klassisch designter Lampen freut sich dann vielleicht in der Tat, wenn er aus dem Ausland die passende, transparente „Originalbirne" mitgebracht bekommt.  

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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