Das gemeinsame Haus nach der Trennung
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Eine Trennung oder gar die Scheidung ändert nichts an der gemeinsamen Miteigentümerstellung der Eheleute beim gemeinsamen Haus. Haben die Ehegatten während oder vor der Ehe gemeinsam ein Haus erworben und stehen beide im Grundbuch, so muss nach der Trennung/ Scheidung hierfür eine Lösung gefunden werden.
Einer der Ehegatten kann die Miteigentumshälfte des anderen Ehegatten übernehmen und ihm diese abkaufen. Hierbei wird der Wert des Hauses abzüglich der noch bestehenden Verbindlichkeiten herangezogen und halbiert. Das Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag, der dem übertragenden Ehegatten zusteht.
Wenn keiner von beiden das Haus weiter unterhalten und den anderen Ehegatten auszahlen kann oder möchte, bleibt ein freihändiger Verkauf des Hauses an einen Dritten. Der Verkaufserlös nach Abzug der noch bestehenden Verbindlichkeiten wird dann unter den Ehegatten hälftig geteilt.
Können sich die Ehegatten hinsichtlich des Hausgrundstücks überhaupt nicht einigen , so besteht nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres die Möglichkeit der Teilungsversteigerung, um die Miteigentümergemeinschaft aufzulösen. Ein Versteigerungsverfahren dauert meist ein Jahr. Hier wird durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ein Wertgutachten eingeholt, welches dem Versteigerungsverfahren zugrunde liegt. Meist wird bei einer Versteigerung jedoch nicht der Wert erzielt wie bei einem freihändigen Verkauf.
Es ist daher unabdingbar, dass die Eheleute nach der Trennung/ Scheidung eine Einigung über das gemeinsame Hausgrundstück treffen, wenn sie die Miteigentümergemeinschaft nicht beibehalten möchten. Im Scheidungsverfahren wir die Frage des gemeinsamen Hauses nicht geklärt !
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