Scheidung und gemeinsames Haus: Was passiert mit der Immobilie?

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn eine Ehe zu Ende geht, stellt sich für viele Paare mit gemeinsamen Immobilien eine drängende Frage: Was passiert mit dem Haus, das man sich zusammen aufgebaut hat? Gerade in einer emotionalen Phase wie einer Scheidung ist es wichtig, klar und strukturiert vorzugehen. Ein gemeinsames Haus kann finanzielle Sicherheit und emotionalen Rückhalt bieten, wird jedoch bei einer Trennung oft zur Belastung. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine verständliche Übersicht der möglichen Wege, um zu einer fairen und zukunftssicheren Lösung zu kommen.

Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen bei Fragen zu Ihrer Immobilie im Scheidungsfall kompetent zur Seite und finde mit Ihnen die beste Lösung. Sie können deutschlandweit online Termine bei mir buchen und auf meine langjährige Erfahrung in der rechtlichen Vertretung bei Scheidungen vertrauen.


1. Die Immobilie im Zugewinn: Was wird wie aufgeteilt?

In Deutschland gilt für die meisten Ehepaare der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass im Scheidungsfall der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Ehegatten hälftig geteilt wird. Hat das Paar gemeinsam eine Immobilie gekauft, zählt auch diese zum Vermögen und wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Entscheidend ist hier die Eintragung im Grundbuch. Anders als vielfach angenommen gibt es kein getrenntes Eigentum an Grund und Boden einerseits und dem Haus andererseits. Wer Eigentümer des Grundes ist, ist auch Eigentümer des Hauses – unabhängig davon, wer bezahlt oder gebaut hat.

Für die Zugewinnermittlung wird der Wert der Immobilie am Anfang und Ende der Ehe verglichen. Nur der echte Wertzuwachs während der Ehe fließt in den Zugewinnausgleich ein.


Was bedeutet das für Selbständige?
 Für Selbständige stellt die Bewertung oft eine zusätzliche Herausforderung dar. Teile der Immobilie könnten beruflich genutzt oder zum Betriebsvermögen gehören. Eine präzise Dokumentation der Investitionen, Nutzung und rechtlichen Regelungen ist essenziell, um eine faire Bewertung sicherzustellen.


2. Verkauf der Immobilie: Eine schnelle Lösung?

Der Zugewinnausgleich ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Für eine klare Trennung ist eine sogenannte Vermögensauseinandersetzung notwendig. Ein schneller Weg ist der Verkauf des gemeinsamen Hauses, dessen Erlös nach Abzug von Schulden aufgeteilt wird – meist hälftig oder nach einer individuell festgelegten Quote.

Ein Nachteil: Ein Immobilienverkauf in einer emotional belastenden Situation kann Spannungen hervorrufen, besonders wenn einer der Ehegatten weiterhin in der Immobilie wohnen möchte. Auch ein Verkauf unter Zeitdruck kann den Marktwert negativ beeinflussen, was zu Verlusten führen könnte. Zusätzlich könnten steuerliche Belastungen drohen, wenn das Haus noch nicht lange im Eigentum ist.


3. Übernahme durch einen Ehegatten: Wer bleibt im Haus?

Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung der Immobilie auf einen der Ehepartner. Der verbleibende Ehegatte übernimmt dabei die Kreditverpflichtungen allein und zahlt dem anderen eine Ausgleichszahlung. Diese Lösung ist besonders sinnvoll, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben und größere Veränderungen im Alltag vermieden werden sollen.

Wichtig: Die finanzielle Belastung muss tragbar sein. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank, da diese die Zahlungsfähigkeit des verbleibenden Ehepartners genau prüft.


4. Realteilung der Immobilie: Aufteilung statt Verkauf

In seltenen Fällen ist es möglich, die Immobilie durch Realteilung zu trennen. Dabei nutzen beide Ehepartner jeweils einen Teil des Hauses. Dies setzt jedoch eine rechtliche und bauliche Teilbarkeit voraus und bedarf der Zustimmung der Behörden. Zusätzliche Kosten, wie für Umbauten oder Genehmigungen, machen diese Option oft unattraktiv.


5. Gemeinsame Nutzung nach der Scheidung: Vermietung als Alternative?

Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung der Immobilie an Dritte. In diesem Fall bleiben beide Ehegatten Eigentümer und teilen die Mieteinnahmen. Dies setzt jedoch eine gute Zusammenarbeit voraus. Spätere Veränderungen, wie neue Partner oder hohe unerwartete Kosten, können zu Konflikten führen. Für Paare, die eine professionelle und emotionsfreie Zusammenarbeit bewahren können, ist dies jedoch eine flexible Lösung.


Fazit: Keine Patentlösung, aber individuelle Ansätze

Jede Trennung verläuft unterschiedlich, ebenso die Möglichkeiten zur Aufteilung gemeinsamer Immobilien. Die beste Lösung hängt von Ihrer familiären Situation, finanziellen Belastbarkeit und den individuellen Lebenszielen ab. Mit einer frühzeitigen Beratung lassen sich viele Konflikte vermeiden.


Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Immobilie im Scheidungsfall. Buchen Sie ein Erstgespräch – online oder persönlich – und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Körblein

Beiträge zum Thema