Das neue Cannabisgesetz (CanG): was ist nun erlaubt, was ist mit alten Strafen und was ist mit der MPU- kurz und knapp!

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Was ist Ziel des Gesetzes?

Trotz bestehender Verbote steigt der Cannabiskonsum, insbesondere unter jungen Menschen. Der illegale Markt birgt Gesundheitsrisiken durch unbekannte Inhaltsstoffe. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, Prävention zu stärken, den illegalen Markt einzudämmen und den Jugendschutz zu stärken.

Wie wird das Ziel erreicht?

Der Gesetzentwurf ermöglicht einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis durch Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe. Gesundheitsrisiken sollen durch Information und Prävention reduziert werden. Aufklärung und Prävention sollen verstärkt, und Nicht-Konsumenten geschützt werden.

Gäbe es Alternativen?

Es gibt keine gleich wirksamen Alternativen. Die Beibehaltung der aktuellen Regelungen würde den illegalen Markt nicht eindämmen. Schrittweise Lockerungen sollen evidenzbasiert erfolgen, um die Auswirkungen auf Gesundheit und Markt zu untersuchen. Es gibt auch keine Alternativen zum Medizinal-Cannabisgesetz, da staatlich kontrollierter Anbau die beste Versorgung gewährleistet.


Was ist nun erlaubt?

Nach dem neuen Cannabisgesetz sind folgende Punkte erlaubt:


1. Privater Eigenanbau: Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen.

2. Gemeinschaftlicher nicht gewerblicher Eigenanbau: Anbauvereinigungen können Cannabis zum Eigenkonsum anbauen und weitergeben.

3. Kontrollierte Weitergabe: Anbauvereinigungen können Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben.

4. Gemäß des neuen Cannabisgesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies bezieht sich auf den Besitz für den persönlichen Gebrauch und nicht für den Verkauf oder die Weitergabe an andere.


Wo darf ich nun Cannabis konsumieren?

Nach dem neuen Cannabisgesetz ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich nur im privaten Bereich gestattet. Das bedeutet, dass Cannabis in den eigenen vier Wänden oder in privaten Räumlichkeiten konsumiert werden kann, solange keine Minderjährigen dem Konsum ausgesetzt sind. Der Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden, bleibt weiterhin verboten. Hier gelten jedoch komplizierte Regeln, sodass man sicher unterwegs ist, wenn man sicherstellt, dass man keine Kinder, Schulen oder Kindergärten sehen kann.


Werden meine alten Verstöße gelöscht?


Grundsätzlich gilt Amnestieregelung nach dem neuen Cannabisgesetz für vergangene Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Personen, die in der Vergangenheit wegen eines solchen Verstoßes verurteilt wurden, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufhebung oder Reduzierung ihrer Strafe beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, Personen zu entlasten, deren Vergehen unter die neuen Bestimmungen des Cannabisgesetzes fallen.


Was ändert sich im Fahrerlaubnisrecht?


Auch im Fahrerlaubnisrecht hat sich einiges geändert. Zwar wurden noch keine Grenzwerte angepasst, jedoch haben sich die Grundvoraussetzungen für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen geändert. Wurde früher auf den gelegentlichen, bzw. regelmäßigen Konsum abgestellt, so stellt das neue Gesetz hauptsächlich auf eine Cannabisabhängigkeit, bzw. auf den Cannabismissbrauch ab. Der Gesetzgeber hat hierfür den § 13a FEV (neu) geschaffen. Vielen Behörden ist diese neue Gesetzlage noch nicht bewusst, daher empfiehlt es sich in jedem Fall anwaltlich beraten zu lassen. Denn es ist nicht selten der Fall, dass eine MPU-Anordnung oder Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung nun keinen Bestand mehr haben.

Für schnelle Hilfe schauen Sie gerne bei uns vorbei: Strafverteidiger und Anwalt für Verkehrsrecht, Arbeits & Familienrecht (vsrechtsanwaelte.de)



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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