Das neue Geldwäschegesetz kommt – 2020

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Das neue Geldwäschegesetz, basierend auf der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, wird ab dem 1. Januar 2020 bundesweit gelten. Es bringt eine Ausdehnung und Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Bereichen mit. Insbesondere soll die Terrorismusfinanzierung unterbunden und bekämpft werden.

Kreis der Verpflichteten erweitert

Der Kreis wurde erweitert. Unter die Verpflichteten zählen nun auch solche Unternehmen, die im Kryptoverwahrgeschäft tätig sind, um den Missbrauch von Kryptowerten zu verhindern. Unter anderem unterliegen Dienstleister, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt anbieten, den Verpflichtungen aus dem GWG.

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Neben den Güterhändlern sollen ab Januar 2020 nunmehr auch Kunsthändler und Vermittler von Kunstwerken unter den Verpflichtetenkreis des GWG fallen. Darunter fallen auch öffentliche Stellen wie etwa Gerichte und Behörden, die an öffentlichen Versteigerungen mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro je versteigerter Sache mitwirken.“

Er führt weiter aus: „Der Grund für die Erweiterungen des Verpflichtetenkreises liegt darin, dass ein erhöhtes Risiko bei öffentlichen Versteigerungen festgestellt wurde.“

Verpflichtungen jederzeit überprüfbar

Die Verpflichtungen nach dem GWG sollen nunmehr nicht erst dann greifen, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Vielmehr müssen die Verpflichteten den zuständigen Behörden jederzeit auf Anfrage nachweisen, dass sie ihre Pflichten nach dem GWG erfüllen. Schlägt der Nachweis fehl, kann die Behörde Bußgelder im vierstelligen Bereich verhängen.

Anforderungen an die betroffenen Gruppierungen

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass ein sogenanntes Risikomanagement betrieben werden soll, wenn Barzahlungen von mindestens 10.000 getätigt oder entgegengenommen werden. 

Mehr Transparenz

Der Zugang zum Transparenzregister soll zudem erweitert werden. Das bereits bestehende Transparenzregister soll verhindern, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Durch das neue GWG soll auch die Öffentlichkeit Zugriff auf das Register erhalten.

Fazit

Das neue Geldwäschegesetz soll für mehr Transparenz bei Geldtransaktionen sorgen, insbesondere dann, wenn es um Bargeldtransaktionen geht.

Rechtsanwalt Kluck fasst zusammen: „Es ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Banken, Versicherungen und Notaren zu rechnen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist bei einem Verdacht auf Geldwäsche für Institutionen dieser Art irrelevant, in welcher Höhe die Transaktionen durchgeführt werden.“

Die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten müssen jede vermutete Geldwäsche an die zuständigen Behörden melden, insbesondere dann, wenn es sich um Transaktionen von 10.000 Euro handelt. Dies kann Unternehmen und Institutionen treffen, aber auch Privatpersonen müssen unter Umständen nachweisen, woher größere Summen stammen, um nicht gegen das GWG zu verstoßen.

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