Das Recht der Ausländer Liegenschaften in Serbien zu kaufen und zu erben

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Sehr häufig erhalten wir Anfragen bezüglich der Prüfung, ob ein Ausländer Liegenschaften in Serbien erwerben und erben kann. Die Antworten auf 4 häufigste Fragen sind im nachfolgenden Text gegeben:


1. Können die Ausländer überhaupt Liegenschaften in Serbien erwerben?


Die Antwort lautet: JA. Ausländische natürliche Personen können Liegenschaften in Serbien über die Übertragung des Eigentums, die im Laufe des Lebens oder nach dem Tode erfolgen kann. Wenn wir sagen im Laufe des Lebens, verstehen wir darunter, zum Beispiel, den Erwerb durch Abschluss des Schenkungs-, Kaufvertrags und sonstiges. Andererseits kann der Ausländer in Serbien auch erben.


Ob es sich um die Erbschaft oder um den Abschluss eines Vertrags handelt, mit dem die Liegenschaft erworben wird, ist es nötig, dass eine vertragliche oder faktische Reziprozität zwischen Serbien und dem Staat, dessen Staatsbürgerschaft der Ausländer besitzt, besteht. Aus diesem Grund ist es für die Parteien äußerst wichtig, dass sie mit der Fachperson prüfen, ob eine  Reziprozität zwischen konkreten Ländern besteht, damit sie wissen, ob die Möglichkeit des Erwerbs überhaupt besteht. Eine gute Nachricht ist, dass Serbien Reziprozität mit einer großen Anzahl von Ländern hat, wenn die Rede vom Erwerb der Liegenschaften ist.


Beispiel für die Staatsbürger der BR Deutschland: Können die Staatsbürger der BR Deutschland Liegenschaften in Serbien erwerben?


Die Staatsbürger der BR Deutschland werden, zum Beispiel, eine Liegenschaft in Serbien durch den Abschluss des Vertrags, beziehungsweise durch Rechtsgeschäfte, die sie im Laufe des Lebens schließen, erwerben können, weil Serbien und Deutschland eine vereinbarte Reziprozität bezüglich dieser Frage haben. Andrerseits werden sie auch erben können, aber auf Grund der vermuteten Reziprozität. Das bedeutet, dass die Staatsbürger Deutschlands in Serbien erben können, solange die Staatsbürger Serbiens das Erbrecht in Deutschland haben und solange dieses Recht in der Praxis angewandt wird.


2. Bestehen irgendwelche Beschränkungen für die Ausländer?


Die Beschränkung über die die ausländischen Staatsbürger informiert werden sollen, bezieht sich auf den Erwerb des landwirtschaftlichen Grundstücks. So können die natürlichen Personen, die berufliche Tätigkeit in Serbien ausüben, in unserem Land jede Form von Liegenschaften erwerben, auch landwirtschaftliches Grundstück-aber nur wenn diese Liegenschaften zur Ausübung dieser Tätigkeit nötig sind. In der Praxis sind wir trotzdem Zeugen, das auch Ausländer, die die Tätigkeit in Serbien ausüben, trotzdem landwirtschaftliches Grundstück gemäß Vorschrift, die diese Beschränkung vorsieht, erwerben.


3. Können ausländische Firmen Grundstücke in Serbien erwerben?


Genau wie natürliche Personen, können auch ausländische Rechtspersonen Liegenschaften in Serbien erwerben. Die Voraussetzung zum Erwerb ist auch das Bestehen einer vereinbarten oder faktischen Reziprozität. Wenn Serbien den Vertrag, mit dem die Reziprozität vereinbart ist, mit einem konkreten Land in dem die Rechtsperson ihren Sitz hat, nicht geschlossen hat, wird es nötig sein, dass ein Verfahren vor dem Justizministerium eingeleitet wird, zwecks Prüfung der faktischen Reziprozität.


Für Rechtspersonen besteht noch eine Voraussetzung im Vergleich zu den Voraussetzungen für natürliche Personen und diese bezieht sich auf die Ausübung der Tätigkeit in Serbien. Um für jede konkrete Firma des potentialen Träges des Eigentumsrecht an Liegenschaften in Serbien festzustellen, ob diese andere Voraussetzung erfüllt wird, wird das Prüfverfahren nach dem gestellten Antrag des Justizministerium durchführen. 


Schließlich ist es wichtig zu betonen, dass die Rechtspersonen ohne Beschränkungen landwirtschaftliches Grundstück erwerben können, wenn die zwei oben angeführten Voraussetzungen erfüllt sind.


Alle zusätzlichen Fragen in Verbindung mit der Verfügung über Liegenschaften können Sie an die E-Mail: office@mlaw.rs richten.



Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Foto(s): Susanne Neumair


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