Das Recht zu schweigen.
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Aussageverweigerungsrecht – Wann sollte man schweigen und warum ist das wichtig?
Ich erkläre Ihnen, wann Schweigen Gold wert ist – und warum es Ihre beste Verteidigung sein kann!
Als Strafverteidiger erlebe ich immer wieder, dass Mandanten im ersten Schockmoment vorschnell Aussagen machen, die ihnen später schaden. Dabei gibt es einen entscheidenden Grundsatz: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten! Doch wann sollte man wirklich schweigen – und warum ist das so wichtig?
Was ist das Aussageverweigerungsrecht?
Ihr Recht zu schweigen ergibt sich aus § 136 Abs. 1 S. 2 StPO:
„Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“
Das bedeutet: Niemand kann gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Dieses Prinzip ist ein fundamentaler Bestandteil eines fairen Strafverfahrens. Sollte die Polizei Sie nicht über dieses Recht belehren, kann es unter Umständen zu einem Beweisverwertungsverbot führen – das heißt, belastende Aussagen könnten später nicht mehr verwendet werden.
Wichtig ist: Dieses Schweigerecht gilt sowohl für Ordnungswidrigkeiten als auch für Straftaten.
Wann sollte man schweigen?
Ich empfehle meinen Mandanten immer: Machen Sie keine Aussagen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben!
❌ Auch wenn Sie glauben, die Situation aufklären zu können – Ihre Worte können gegen Sie verwendet werden. ❌ Auch wenn die Polizei sagt: „Wenn Sie kooperieren, wird es besser für Sie.“ – Das ist nicht zwingend der Fall. ❌ Auch wenn Sie sicher sind, unschuldig zu sein – ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was die Ermittlungsbehörden bereits wissen oder vermuten.
➡ Deshalb gilt: Berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger. Ich kann Akteneinsicht beantragen und dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht.
Warum ist das so wichtig?
✔ Schutz vor Selbstbelastung: Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet – selbst vermeintlich harmlose Aussagen. ✔ Unschuldsvermutung bewahren: Sie gelten so lange als unschuldig, bis Ihnen eine Schuld nachgewiesen wird. ✔ Vermeidung von Missverständnissen: Unbedachte Worte oder ungenaue Formulierungen können in einem Strafverfahren schwerwiegende Folgen haben. ✔ Bessere Verteidigungsstrategie: Durch Schweigen können wir als Strafverteidiger später gezielt reagieren, wenn wir die Ermittlungsakte kennen.
Gerade in den frühen Phasen eines Ermittlungsverfahrens steht oft noch nicht fest, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Durch eine kluge Verteidigungsstrategie – angefangen mit dem konsequenten Schweigen – lassen sich viele Verfahren bereits frühzeitig abwenden oder die Konsequenzen erheblich abmildern.
Mein Rat als Strafverteidiger:
Lassen Sie sich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu einer vorschnellen Aussage verleiten! Kontaktieren Sie mich sofort, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Ich prüfe Ihren Fall, verschaffe mir Einsicht in die Ermittlungsakte und berate Sie, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist.
👉 Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft Ihre beste Verteidigung!
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