Das Schmerzensgeld bei Arzthaftung

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Schmerzensgeld bei Arzthaftung dient nicht nur dem Ziel, dem Verletzten eine adäquate Kompensation für nicht-materielle Schäden zu bieten, sondern soll ebenfalls eine Form der Satisfaktion für die erlittenen Unbillen bieten.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie dessen quantitativer Umfang sind in großem Maße von einer präzisen Anspruchsermittlung abhängig. Wie lässt sich der Betrag des Schmerzensgeldes feststellen? Das zuständige Gericht zieht verschiedene Faktoren zur Bewertung des Schmerzensgeldes heran, etwa:

KriteriumBeschreibungIntensität und Zeitspanne der SchmerzenWie stark und wie lange waren die Schmerzen?OperationsbedarfMusste eine Operation durchgeführt werden?Komplexität der OperationWie kompliziert war der operative Eingriff?Dauer der ambulanten VersorgungWie lang dauerte die ambulante medizinische Behandlung?Länge des KrankenhausaufenthaltsWie lang war die stationäre Behandlung?Art und Länge der TherapienWelche Therapieformen wurden angewandt und wie lang?Art der VerletzungUm welche Art von Verletzung handelt es sich?Berufliche KonsequenzenGab es berufliche Auswirkungen?Länge der ArbeitsunfähigkeitWie lange war der Geschädigte arbeitsunfähig?Umfang der dauerhaften SchädigungWie groß ist der dauerhafte Schaden?Psychologische FolgenGab es psychische Beeinträchtigungen?Einschränkungen im persönlichen LebenWie hat sich das persönliche Leben verändert?Auswirkungen auf FreizeitaktivitätenGab es Einschränkungen in der Freizeitgestaltung?Lebensalter des VerletztenWelches Alter hat der Geschädigte?

Der Umfang des Schmerzensgeldes ist stets ein Produkt der individuellen Umstände. Ein initialer Anhaltspunkt könnten die in vorangegangenen Urteilen festgelegten Schmerzensgeldbeträge sein. Diese sind jedoch nicht als konkrete Richtwerte für eine "korrekte" Höhe des Schmerzensgeldes anzusehen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 19.06.2020, Az.: 3 O 639/19).

Es ist daher essenziell, alle relevanten Aspekte, die für die Bemessung des Schmerzensgeldes entscheidend sind, umfassend und detailliert darzulegen. Deutschland verfügt aktuell über keine einheitlichen, fairen und transparenten Kriterien zur Bemessung des Schmerzensgeldes. Es bedarf der Entwicklung von einheitlichen, fairen und transparenten Bewertungsrichtlinien, die eine individuelle Anpassung an den jeweiligen Einzelfall erlauben. Die bislang verwendeten Systeme zur Bewertung des Schmerzensgeldes sind diesen Anforderungen nicht gerecht geworden.

Eine plausible Matrix für Bewertungsfaktoren wurde von der Rechtsprechung bisher nicht ausgearbeitet.

er komplexe Rechtsstreit zeigt: Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen muss dem Patienten zur Seite stehen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Arzthaftungsrecht? Rufen Sie uns gerne in einer unserer Kanzleien an.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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