Was tun bei Krankenhausinfektion?

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Rechtsgebiete im Gesundheitswesen

Spezialisierter Anwalt für medizinische Haftungsfragen bei Infektionen aufgrund mangelnder Hygiene und Behandlungsfehler in medizinischen Einrichtungen.

Wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts oder einer ambulanten Behandlung gefährliche Infektionen durch mangelnde Hygiene oder ärztliche Fehler erlitten haben, wie beispielsweise Krankenhausinfektionen, multiresistente Keime oder MRSA, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte gegen das medizinische Zentrum einzuleiten und Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu fordern. Dies gilt auch in Fällen von verzögerter Erkennung oder fehlerhafter Behandlung von Blutvergiftungen (Sepsis). Das Krankenhaus muss nachweisen, dass es sämtliche Hygienestandards eingehalten hat. Dadurch erhöht sich die Erfolgschance für Patienten, ihre Ansprüche bei erlittenen Infektionen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis durchzusetzen.

Unsere detaillierten Dienstleistungen im Bereich des Medizinrechts umfassen:

  • Spezifische Beratung bei Infektionen im medizinischen Umfeld
  • Vertretung bei Fällen von mangelnder Hygiene in medizinischen Einrichtungen
  • MRSA-Infektionen im Zusammenhang mit Operationen
  • Mangelhafte oder fehlerhafte Diagnosen
  • Verspätete oder fehlerhafte Behandlung von Infektionen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Durchsetzung weiterer Rechte und Entschädigungen.

Infektionen im Krankenhaus: Rechte geschädigter Patienten

In den letzten Jahren hat das Thema Krankenhausinfektionen erheblich an Bedeutung gewonnen, obwohl vielen Betroffenen zunächst möglicherweise nicht klar ist, was genau darunter fällt. Der Begriff "Krankenhausinfektion" bezieht sich auf Infektionen, die während eines Krankenhausaufenthalts auftreten, hauptsächlich an Operationsstellen, und durch gesundheitsschädliche, multiresistente Keime wie "Staphylococcus aureus" verursacht werden. Da antibiotische und antibakterielle Behandlungen in solchen Fällen oft nicht wirken, können solche Infektionen schwerwiegende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen haben. Daher ist schnelles und gezieltes Handeln sowohl medizinisch als auch rechtlich von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie den Verdacht haben oder bereits wissen, dass Sie sich im Krankenhaus eine Infektion zugezogen haben, stehen wir Ihnen als erfahrener Anwalt für medizinische Haftungsfragen und Medizinrecht zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Kenntnissen in den Bereichen Krankenhaushygiene, Infektiologie und Mikrobiologie helfen wir Ihnen dabei, Ihre rechtliche Situation zu bewerten und angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu fordern. Wir prüfen jeden Fall einer nosokomialen Infektion sorgfältig und erörtern gemeinsam mit Ihnen die verfügbaren rechtlichen Optionen. Unsere enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Krankenhaushygienikern ermöglicht eine fundierte Expertise.

Bei uns profitieren Sie von:

  • Umfassender Erfahrung im Medizinrecht
  • Erfolgreicher Beratung bis hin zum Bundesgerichtshof
  • Nahezu ausschließlicher Vertretung der Patientenseite
  • Enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Krankenhaushygieniker.

Haben Sie Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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