BGH: Rechtsbeugung durch Amtsrichter bestätigt

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Das Landgericht hat nach einem ausführlichen Verfahren den angeklagten Amtsrichter unter anderem wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt. Ebenso wurde ein Autohändler wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie ein Polizeibeamter wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung verurteilt. Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren gegen alle drei Angeklagten, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gemäß den Urteilsfeststellungen des Landgerichts beriet der Amtsrichter, entgegen den Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes, den befreundeten Autohändler in Rechtsfragen von 2014 bis 2016 nebenberuflich. Als Honorar erhielt er monatlich 450 € oder durfte zeitweise verschiedene Pkw kostenlos nutzen. Aus Gefälligkeit beging der Amtsrichter erhebliche Verfahrensverstöße in einem Strafverfahren gegen einen weitläufigen Bekannten des Autohändlers, um das Verfahren schnell mit einer Bewährungsstrafe abzuschließen. Die Vereinbarung zur Bewährungsstrafe traf der Amtsrichter mit dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Als Belohnung erhielt er später ein zinsloses Darlehen vom Autohändler sowie die kostenlose Nutzung eines Pkws für eine Urlaubsreise. Schließlich informierte der Angeklagte den Autohändler darüber, dass gegen ihn und einen seiner Mitarbeiter wegen des Verdachts des Kokainhandels ermittelt wurde, nachdem er diese Informationen von dem Polizeibeamten erhalten hatte. Infolgedessen setzten sich der Autohändler und sein Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland ab, obwohl sich der Verdacht des Drogenhandels nicht bestätigte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des Amtsrichters und des Autohändlers abgelehnt, da keine Rechtsfehler zu ihren Ungunsten vorlagen. Das Urteil des Landgerichts ist daher in diesem Teil rechtskräftig.

Nur gegen den Polizeibeamten wird vom Landgericht in einem separaten Verfahren eine Geldstrafe verhängt. Der schwerwiegendste Vorwurf, der Geheimnisverrat, war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nach sechs Jahren bereits verjährt. Dies basiert darauf, dass das Landgericht lediglich eine fahrlässige und nicht, wie angeklagt, vorsätzliche Gefährdung des öffentlichen Strafverfolgungsinteresses nachweisen konnte. Die Einzelgeldstrafen für den Polizeibeamten wegen neun Einladungen des Amtsrichters in einen Golfclub, bei denen dieser dem Verein zwischen 2012 und 2017 insgesamt über 156.000 € aus Geldauflagen zukommen ließ, sind jedoch rechtskräftig. Diese Einladungen dienten als Dankeschön des Polizeibeamten.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de

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