Das Wohnsitzprinzip und die 185-Tage-Regel beim EU-Führerschein

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft kommt die Frage nach Einzelheiten zum wirksamen Erwerb eines EU-Führerscheins, der in Deutschland anerkannt wird. Hierzu das Wichtigste in Kürze:

Eine Sperrfrist für die Wiedererteilung in Deutschland  muss abgelaufen sein.

Der Kandidat muss seinen Wohnsitz im EU-Staat haben, der den neuen EU-Führerschein ausstellen soll.

Er muss dort mindestens 185 Tage wohnen,und dies auch durch Mietvertrag, Meldesbescheinigung und idealerweise auch Arbeitsvertrag, Strom-, Telefon-, Zeitungs-Abonnement und vergleichbare Verträge nachweisen können. 

Außerdem wirkt es sich nachteilig aus, wenn ein deutscher Wohnsitz beibehalten wird, oder man sich dort nicht abmeldet.

Die 185 Tage müssen im Moment der Ausstellung des neuen Führerscheins noch nicht abgelaufen sein,  BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 11 CS 13.407 . Jedoch muss der Aufenthalt auf die Dauer von mindestens durchschnittlich 185 Tagen pro Kalenderjahr angelegt sein. 

Wird ein so begründeter "ordentlicher Wohnsitz" entgegen der ursprünglichen, erkennbar ernsthaften längerfristigen Anlage vor Ablauf von 185 Tagen vorzeitig beendet (z. B. durch vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, Trennung oder Scheidung von Partner einer Ehe), so bleibt die deutsche FE nicht nur national wirksam, sondern muss auch weiter im Rahmen der internationalen Vorschriften (EU-Richtlinie bzw. Übereinkommen von 1968) anerkannt werden. Allerdings kann die FE-Behörde die FE nach Maßgabe des § 48 VwVfG (bzw. der entsprechenden Vorschriften der Länder) zurücknehmen, z. B. wenn die FE durch unrichtige Angaben oder arglistige Täuschung "erschlichen" wurde (zur Rücknahme vgl. auch amtl. Begr. VkBl 1998, S. 1066; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rz. 5 zu § 7 FeV).


Die maßgebliche gesetzliche Regelung findet sich in § 28 Absatz 4 Ziffer 2 Fahrerlaubnisverordnung.



Foto(s): Alexander Schäfer

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema