Data Privacy Framework & USA-Datenübermittlung – Was Kreative und Unternehmen jetzt wissen müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

„Darf ich eigentlich Google Analytics rechtssicher nutzen?“

Diese scheinbar einfache Frage sorgt seit Jahren für Unsicherheit – vor allem bei Kreativen, Agenturen, Startups und Mittelständlern. Die rechtliche Lage zur Datenübermittlung in die USA war bislang ein Flickenteppich aus Ausnahmen, Auflagen und Grauzonen. Doch mit dem neuen Data Privacy Framework (DPF) hat sich das grundlegend geändert – zumindest vorerst.

Was es mit dem Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU und den USA auf sich hat, welche neuen Spielregeln gelten und worauf Unternehmen achten müssen, das besprechen wir in einer neuen Folge des Podcasts Kaffeerechtpraxisnah, verständlich und mit einem Blick hinter die Kulissen der Datenschutzpraxis.

Die Herausforderung: Datenübermittlung in die USA

Seit Inkrafttreten der DSGVO gilt: Datenverarbeitungen außerhalb der EU sind grundsätzlich verboten, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Für Drittstaaten wie die USA sind das:

  1.  Einwilligung der betroffenen Person (praktisch oft unrealistisch)
  2.  Standardvertragsklauseln (rechtlich komplex, hoher Aufwand)
  3. Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission

Letzterer ist der “Freifahrtschein” für Unternehmen – solange er besteht. Doch genau dieser wurde in der Vergangenheit zweimal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt: das berühmte „Schrems I“- und „Schrems II“-Urteilführten zur Aufhebung des „Safe Harbor“- und „Privacy Shield“-Abkommens.

Das „Data Privacy Framework“

Mit dem Data Privacy Framework (DPF) hat die EU-Kommission im Jahr 2023 einen neuen Versuch gestartet: Die USA gelten nun wieder als datenschutzrechtlich sicher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der entscheidende Unterschied:

Nicht die USA als Ganzes, sondern nur selbstzertifizierte US-Unternehmen profitieren vom Angemessenheitsbeschluss.

✅ Diese müssen sich beim US-Handelsministerium registrieren

✅ Die Liste ist öffentlich einsehbar (Link in den Podcast-Shownotes)

✅ Nur bei zertifizierten Unternehmen ist eine Datenübermittlung rechtlich unproblematisch

Was auf den ersten Blick nach Vereinfachung klingt, bringt in der Praxis neue Prüfpflichten für Unternehmen mit sich.

Was bedeutet das für die Praxis?

Schritt 1: Datenströme prüfen

Unternehmen sollten sich bewusst machen, welche Dienste sie nutzen – vom E-Mail-Hosting über Cloud-Dienste bis hin zu Website-Plugins.

Schritt 2: Anbieter identifizieren

Wer steckt hinter dem Dienst? Wo sitzen die Server?

Schritt 3: Zertifizierungsstatus checken

Ist der Anbieter Teil des Data Privacy Frameworks?

Falls ja, kann auf die sonst notwendige Rechtsgrundlage zur Drittstaatenübermittlung verzichtet werden. Falls nicht: Prüfung anderer Erlaubnistatbestände wie Standardvertragsklauseln.

Schritt 4: Datenschutzerklärung aktualisieren

Dienste wie Google, Microsoft oder Apple sind bereits zertifiziert – entsprechend muss in der Datenschutzerklärung nicht mehr auf Standardvertragsklauseln verwiesen werden, sondern auf den Angemessenheitsbeschluss.

💡 Beispiel: Shopify ist Stand jetzt nicht zertifiziert. Das heißt, die Datenübermittlung dorthin erfolgt weiterhin unter Vorbehalt.

Ein komplexes Gleichgewicht: Datenschutz vs. wirtschaftliche Realität

Obwohl das DPF formal neue Rechtssicherheit schafft, bleibt der Spagat zwischen Datenschutz und wirtschaftlicher Praxis bestehen. Dienste wie Google, Microsoft oder Apple sind für viele Unternehmen alternativlos – rechtliche Unsicherheiten wurden in der Vergangenheit oft notgedrungen in Kauf genommen.

Hinzu kommt: Die US-Gesetzgebung erlaubt weiterhin weitreichende Zugriffsrechte für Behörden – ein zentraler Kritikpunkt des EuGH. Technisch hat sich wenig geändert – juristisch wurde jedoch ein neuer Rahmen geschaffen, der zumindest temporäre Entlastung bringt.

Was droht bei Verstößen?

Datenschutzverstöße sind längst kein abstraktes Risiko mehr. Über Artikel 82 DSGVO können betroffene Personen Schadensersatz fordern – auch für immaterielle Schäden wie Kontrollverlust oder Datenlecks.

📌 Erste Urteile in Deutschland sprechen bereits Summen von 500 bis 1.500 Euro zu – Tendenz steigend, vor allem in anderen EU-Staaten.

Unternehmen sollten daher nicht auf das Prinzip Hoffnung setzen, sondern Datenschutz als strategisches Thema verstehen.

Weiterführende Infos im Podcast

In der Podcastfolge „Data Privacy Framework: Was der neue Angemessenheitsbeschluss wirklich bedeutet“ gehen wir ins Detail:

Dort erfährst du:

  • Warum Standardvertragsklauseln oft nicht praxistauglich sind
  • Warum der neue Angemessenheitsbeschluss nur ein Kompromiss ist
  • Welche konkreten Risiken durch Verbraucherschutzklagen entstehen können
  • Und wie du dein Unternehmen bestmöglich datenschutzsicher aufstellst

Das Thema bleibt allerdings dynamisch – eine erneute Prüfung des DPF durch den EuGH ist bereits angekündigt. Bis dahin gilt jedoch: Wer sorgfältig prüft und dokumentiert, kann auch heute rechtssicher US-Dienste nutzen.

Die Kanzlei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte berät regelmäßig zu diesen Themen und kennt die praktischen Herausforderungen – ob für Einzelunternehmer, Agenturen oder mittelständische Unternehmen.

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Foto(s): Image by Tumisu from Pixabay

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