E-Commerce und Datenschutz: Was Shop-Betreiber wissen sollten

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Datenschutz im Online-Handel – eine Herausforderung für Unternehmen

Online-Shops boomen – ob mit Shopify, WooCommerce oder Etsy, der Einstieg in den digitalen Handel ist einfacher denn je. Doch während die technischen Hürden sinken, steigt die Bedeutung von Datenschutz. Gerade im E-Commerce lauern zahlreiche Fallstricke, die Unternehmer oft unterschätzen. Welche Daten sind betroffen? Wann gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Und was bedeutet das für die Praxis? Antworten auf diese Fragen liefert unser Blogbeitrag – basierend auf dem Podcast Kaffeerecht“.


1. Welche Daten verarbeitet ein Online-Shop?

Jeder Online-Shop verarbeitet personenbezogene Daten. Schon beim ersten Besuch werden IP-Adressen gespeichert, bei Bestellungen kommen Name, Anschrift und Zahlungsinformationen hinzu. Auch Tracking-Tools wie Google Analytics oder Meta-Pixel sammeln Daten, um das Nutzerverhalten zu analysieren.

Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten?

Nicht nur offensichtliche Angaben wie Name und Adresse fallen unter die DSGVO. Auch personenbeziehbare Daten – also solche, aus denen sich indirekt eine Person ermitteln lässt – sind geschützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beispielsweise entschieden, dass IP-Adressen darunterfallen, weil Ermittlungsbehörden über Provider eine Zuordnung herstellen können.

💡 Praxistipp: Bereits durch den Besuch eines Nutzers speichert ein Online-Shop Daten. Daher ist es unerlässlich, die rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen – und zwar ab der ersten Sekunde.


2. Die wichtigsten Datenschutzpflichten für Online-Händler

Online-Shop-Betreiber stehen vor zwei zentralen Herausforderungen:

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: Nach der DSGVO ist jede Datenverarbeitung grundsätzlich verboten – es sei denn, sie erfolgt auf einer klaren rechtlichen Grundlage.
  • Informationspflichten: Nutzer müssen umfassend darüber informiert werden, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Wann ist die Verarbeitung erlaubt?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Online-Shops:

  1. Vertragserfüllung: Wenn ein Kunde eine Bestellung aufgibt, dürfen dessen Daten zur Abwicklung des Kaufvertrags genutzt werden.
  2. Einwilligung: Insbesondere für Marketing-Zwecke, Tracking oder Newsletter-Anmeldungen ist eine explizite Zustimmung notwendig.
  3. Berechtigtes Interesse: In manchen Fällen können Unternehmen sich darauf berufen – aber nur, wenn die Interessen der Nutzer nicht überwiegen.

💡 Praxistipp: Die Einwilligung sollte freiwillig, informiert und einfach widerrufbar sein. Eine pauschale Zustimmung im „Kleingedruckten“ reicht nicht aus.


3. Problemfall: Datenübertragung in die USA

Viele Shops nutzen Tools wie Google Analytics, Meta-Pixel oder PayPal – Dienste, die Daten in die USA übertragen. Doch genau hier liegt ein großes Problem: Der EuGH hat 2020 mit dem Urteil Schrems II den sogenannten Privacy Shield gekippt. Damit gibt es keinen automatischen Schutz mehr für Datenübertragungen in die USA.

Was bedeutet das?

  • US-Geheimdienste können auf Daten zugreifen, die dort gespeichert sind.
  • Ohne spezielle Schutzmaßnahmen ist die Nutzung vieler US-Dienste nicht DSGVO-konform.
  • Standardvertragsklauseln helfen, sind aber kein sicherer Schutz.

💡 Praxistipp: Europäische Alternativen wie Matomo (statt Google Analytics) oder lokale Zahlungsanbieter können helfen, DSGVO-Probleme zu vermeiden.


4. Cookie-Banner – Fluch oder Segen?

Jeder kennt sie, die nervigen Cookie-Banner. Doch sie sind nicht nur lästig, sondern oft auch rechtswidrig. Der Fehler: Viele Banner setzen auf Dark Patterns, also irreführende Design-Elemente, die Nutzer unbewusst zur Zustimmung verleiten.

🔍 Wann ist ein Cookie-Banner DSGVO-konform?

  • Der Nutzer muss eine echte Wahl haben (kein „Zwangs-Pop-up“).
  • „Alle ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Alle akzeptieren“.
  • Einwilligungen müssen freiwillig und informiert erfolgen.

👉 Beispiel: Das Landgericht München hat 2022 entschieden, dass ein Cookie-Banner mit 140 Seiten an Erklärungennicht rechtmäßig ist. Wer sich durch unübersichtliche Menüs klicken muss, kann keine freiwillige Einwilligung abgeben.

💡 Praxistipp: Cookie-Banner sollten transparent und fair gestaltet sein. Essenzielle Cookies (z. B. für den Warenkorb) können ohne Einwilligung genutzt werden, Tracking-Cookies nicht.


Fazit: Datenschutz ist Pflicht – aber machbar

Online-Händler müssen sich mit Datenschutz beschäftigen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um Vertrauen bei Kunden aufzubauen. Die wichtigsten Punkte:

✅ Klare Datenschutzerklärung und Cookie-Banner nutzen
✅ Auf DSGVO-konforme Tracking- und Analyse-Tools setzen
✅ Nutzer umfassend über die Datenverarbeitung informieren
✅ Datenübertragungen in die USA vermeiden oder absichern

📌 Mehr dazu im Podcast „Kaffeerecht“ von TWW Law: [YouTube-Link einfügen]


🎯 Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Online-Shop? Die Kanzlei TWW Law berät Unternehmen zu DSGVO, E-Commerce-Recht und Datenschutzkonformität. Kontaktieren Sie uns gerne!

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Foto(s): Image by andrespradagarcia from Pixabay

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