Datenkauf aus Dubai

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Auswertung der Panama Papers hat bundesweit Mehreinnahmen von € 57 Millionen eingebracht. Beflügelt durch den Erfolg hat das Bundeszentralamt für Steuern im Frühjahr Daten aus Dubai erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Die Daten wurden bisher den jeweiligen Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Mitte Juni wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben.

Noch besteht die Möglichkeit eine bestenfalls strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO abzugeben.

Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft.

Die Straffreiheit ist zwar grundsätzlich im Hinblick auf den Ausschlussgrund der noch nicht entdeckten Tat gemäß § 371 Abs. 1 Nr. 2 AO umstritten.

Höchstrichterlich wird Tatentdeckung dann anzunehmen sein, wenn unter Berücksichtigung der zur Steuerquelle oder zum Auffinden der Steuerquelle bekannten weiteren Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat naheliegt. Stets ist eine Tat entdeckt, wenn der Abgleich mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen ergibt, dass die Steuerquelle nicht oder unvollständig angegeben wurde. Die Frage der Tatentdeckung ist im Einzelfall anhand den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, eine schematische Betrachtung lehnt der BGH ab.

Jedenfalls wird die Abgabe einer Selbstanzeige jedoch, wenn sie nicht strafbefreiend ist, als strafmildernd bewertet. Daneben kann durch Akontozahlung das Auflaufen weiterer Nachzahlungszinsen gestoppt werden.

Sollten Sie Fragen zur Abgabe einer Selbstanzeige oder zur Steuerhinterziehung haben, stellen wir Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen gerne zur Verfügung.

Über #LFR Wirtschaftsanwälte

LFR Wirtschaftsanwälte sind Ihr Partner  in alle Fragen des Steuerrechts. 

Als qualifizierte Fachanwälte im Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenz-, internationales Wirtschafts- und Steuerrecht, als zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexperten vertreten wir Unternehmer in allen Lebenslagen. Als erfahrene und spezialisierte Wirtschaftsanwälte erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Konzepte.

wir-beraten-unternehmer.de


Foto(s): https://unsplash.com/photos/de7Zqg3j3FI

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff

Beiträge zum Thema